ÖPUL-Maßnahme Begrünung von Ackerflächen
System Immergrün - Wissenswertes über den Anbau von Zwischenfrüchten
Jeder teilnehmende Betrieb muss mindestens 85% seiner Ackerfläche begrünt haben. Werden für diese Begrünungsverpflichtung auch Zwischenfrüchte angelegt, dann ist Folgendes zu beachten:
- Anbau von mindestens 3 Mischungspartnern aus 2 Pflanzenfamilien.
- Anbau der Zwischenfrucht muss bis spätestens 15. Oktober erfolgen.
- Erfolgt der Anbau nach dem 20. September, dann müssen die Mischungspartner überwiegend winterhart sein (untergeordnet abfrostende Mischungspartner sind erlaubt = unter 50 % abfrostend im Bestand) oder es kann auch nur eine winterharte Begrünungskultur verwendet werden (Reinsaat).
- Mindestanlagedauer der Zwischenfrüchte ist 42 Tage.
Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
- NEU Variante 1 - Flexibilisierung Begrünungszeitraum ab 2025
Spätester Anbau 10. August => frühester Umbruch 19. Oktober.
Frühester Umbruch 15. September => Anbau spätestens am 7. Juli.
Beispiel: Anbau am 20. Juli 2025 => frühester Umbruch 28. September 2025.
Einzuhaltende Bedingungen:
Angepasstes Befahrungsverbot bis inkl. 14. September (ausgenommen Überqueren)
Nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst
- Variante 2
Umbruch ab 15.2.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 7 Mischungspartnern aus mindestens 3 Pflanzenfamilien.
- Variante 3
Umbruch ab 15.11.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 4
Umbruch ab 15.2.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 5
Umbruch ab 1.3.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 6
Umbruch ab 21.3.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen laut Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko).
- Variante 7
Umbruch ab 31.1.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von Begleitsaaten zwischen oder in den Reihen bei Winterraps mit mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien, kein Herbizideinsatz nach dem Vierblattstadium des Rapses bis zum Ende des Begrünungszeitraumes.
Bis 15. April wurden die geplanten Zwischenfrüchte bereits im MFA bekanntgegeben. Sollten jedoch Begrünungen nicht angelegt werden können, Varianten geändert oder zusätzliche Begrünungen angelegt werden, können bis zu folgenden Terminen Korrekturen und Ergänzungen durchgeführt werden:
Nach den genannten Terminen sind nur mehr Abmeldungen zulässig. Außerdem ist zu beachten, dass beantragte Begrünungsvarianten umgehend abzumelden sind, wenn sie nicht bis zum spätest möglichen Anlagetermin angebaut werden können.
Mulchsaat (MS) und Direktsaat (DS) taugliche Begrünungsvarianten im MFA 2026 sind Variante 2, 4, 5 und 6. Für den Zuschlag von Mulch- und Direktsaat ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2026 notwendig.
- Varianten 1, 2 und 3 bis spätestens 31. August
- Varianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September
Nach den genannten Terminen sind nur mehr Abmeldungen zulässig. Außerdem ist zu beachten, dass beantragte Begrünungsvarianten umgehend abzumelden sind, wenn sie nicht bis zum spätest möglichen Anlagetermin angebaut werden können.
Mulchsaat (MS) und Direktsaat (DS) taugliche Begrünungsvarianten im MFA 2026 sind Variante 2, 4, 5 und 6. Für den Zuschlag von Mulch- und Direktsaat ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2026 notwendig.