MFA 2025 Abwicklung in der BBK
Abwicklung MFA 2025 in der BBK
Für die Einreichung des MFA 2025 ist eine gewissenhafte Vorbereitung der zu erfassenden Daten notwendig. Eine aktuelle Feldstücksliste kann im eAMA unter dem Register „Flächen“ – „INVEKOS-GIS“ erstellt werden. Der Einstieg im eAMA kann mit Betriebsnummer und PIN-Code oder ID-Austria erfolgen. Diese aktuelle Feldstücksliste soll dann für die Vorbereitung verwendet werden. Für alle Betriebe, die keinen Zugriff auf eAMA haben, ist sinnvollerweise die Feldstücksliste des MFA 2024 zu kopieren und darauf die Änderungen für den MFA 2025 einzutragen. Auch andere notwendige Beilagen können aus dem MFA 2024 für die Vorbereitung genutzt werden. Bei der Vorbereitung ist zu berücksichtigen, dass bereits bei den ÖPUL-Maßnahmenbeantragungen im Herbst 2024 alle Schlagnutzungen zu erfassen sind - eine fehlende Schlagnutzung ist sendeverhindernd.
Jeder Betrieb, der den MFA 2024 über die BBK eingereicht hat, erhält auch für den MFA 2025 wieder einen persönlichen Abgabetermin. Ab Ende Oktober erhalten jene Betriebe einen Termin, die einen Neueinstieg in eine ÖPUL-Maßnahme in der BBK mitgeteilt haben. Betriebe, die einen Neueinstieg in eine ÖPUL-Maßnahme vorhaben, melden sich umgehend für eine Terminzuteilung
Jeder Betrieb, der den MFA 2024 über die BBK eingereicht hat, erhält auch für den MFA 2025 wieder einen persönlichen Abgabetermin. Ab Ende Oktober erhalten jene Betriebe einen Termin, die einen Neueinstieg in eine ÖPUL-Maßnahme in der BBK mitgeteilt haben. Betriebe, die einen Neueinstieg in eine ÖPUL-Maßnahme vorhaben, melden sich umgehend für eine Terminzuteilung
- BBK Melk per Mail an invekos@melk.lk-noe.at oder telefonisch 05 0259 41191 oder
- BBK Scheibbs per Mail an invekos@scheibbs.lk-noe.at oder telefonisch 05 0259 41591.
Bewirtschafterwechsel
Ändert sich der Bewirtschafter eines Betriebes (z.B. Übergabe, Gesamtbetriebspachtung, Firmengründung) ist eine zeitnahe Meldung an die AMA notwendig. Beachten Sie eine Einarbeitungszeit im Hinblick auf Einreichfristen des Mehrfachantrages. Für BIO-Betriebe ist auch eine sofortige Meldung an die BIO-Kontrollstelle notwendig um ein durchgehendes Vertragsverhältnis zu gewährleisten.
ID-Austria für den Mehrfachantrag
Zur Ersteinreichung des MFA 2025 ist wieder die elektronische Unterschrift in Form der ID-Austria notwendig. Die Neuregistrierung ist auf der Bezirkshauptmannschaft und auf einigen Gemeindeämtern möglich. Zur Unterzeichnung ist die Anwesenheit des Bewirtschafters mit seinem Mobiltelefon not-wendig. Sollte aus bestimmten Gründen die elektronische Unterschrift nicht möglich sein, kann bei der Einreichung des Mehrfachantrages in der Bezirksbauernkammer wie bisher händisch unterschrieben werden.