Neueinstieg in ÖPUL
Ein Neueinstieg in eine ÖPUL-Maßnahme muss bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Dafür ist eine MFA 2025 – Antragstellung ab Anfang November 2024 notwendig. Letztmaliger Einstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen in dieser Förderperiode (z.B. UBB, BIO, Naturschutz, Erosionsschutz Acker, …) ist bis 31.12.2024 möglich.
Für eine rechtzeitige Einreichung des MFA in der BBK, ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung, BBK Gmünd T 05 0259-40500; BBK Zwettl T 05 0259-42100.
Für eine rechtzeitige Einreichung des MFA in der BBK, ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung, BBK Gmünd T 05 0259-40500; BBK Zwettl T 05 0259-42100.
Neue ÖPUL-Maßnahmen ab 2025
Die neuen einjährigen ÖPUL-Maßnahmen „Nichtproduktive Ackerflächen“ und „Agroforststreifen“ müssen – so wie jede andere ÖPUL-Maßnahme - im Vorjahr beantragt werden. Das heißt, ein Einstieg ist von November bis 31.12.2024 unbedingt notwendig.
Nichtproduktive Ackerflächen NPA:
Die Maßnahme ist nur für all jene Betriebe relevant, die nicht an der UBB- oder Biomaßnahme teilnehmen und zukünftig freiwillig Bracheflächen anlegen wollen. Es können auch jene Flächen, welche heuer als „Grünbrache NPF“ beantragt waren, in diese neue ÖPUL-Maßnahme übernommen werden.
Da diese Maßnahme in die Öko-Regelung fällt, gibt es dafür keine fixe Prämie, sondern ein Prämienband von 350 €/ha bis 450€/ha Grünbrache.
Agroforststreifen:
Bei dieser Maßnahme besteht für alle Betriebe die Möglichkeit einzusteigen.
Definition Agroforststreifen
An Acker angrenzende Gehölzstreifen, Anlage seit 2020 bzw. bis 15. Mai bei Neuanlagen.
- max. 15 m Abstand zwischen Bäumen
- dazwischen Sträucher erlaubt
Nichtproduktive Ackerflächen NPA:
Die Maßnahme ist nur für all jene Betriebe relevant, die nicht an der UBB- oder Biomaßnahme teilnehmen und zukünftig freiwillig Bracheflächen anlegen wollen. Es können auch jene Flächen, welche heuer als „Grünbrache NPF“ beantragt waren, in diese neue ÖPUL-Maßnahme übernommen werden.
Da diese Maßnahme in die Öko-Regelung fällt, gibt es dafür keine fixe Prämie, sondern ein Prämienband von 350 €/ha bis 450€/ha Grünbrache.
Agroforststreifen:
Bei dieser Maßnahme besteht für alle Betriebe die Möglichkeit einzusteigen.
Definition Agroforststreifen
An Acker angrenzende Gehölzstreifen, Anlage seit 2020 bzw. bis 15. Mai bei Neuanlagen.
- Breite: mind. 2 - max. 10 m
- Baumdichte:
- max. 15 m Abstand zwischen Bäumen
- dazwischen Sträucher erlaubt
- Negativliste = nicht erlaubte Gehölze
- Darf keine Spezialkultur (S) sein
- Prämie Ökoregelung 600 - 800 €/ha