Mehrfachantrag 2025
Organisatorisches
Für den MFA 2025 werden keine Formulare (Feldstücksliste, Tierliste, Stammdaten, …) zugesandt. Zur Vorbereitung kann eine Kopie bzw. ein Ausdruck aus dem eArchiv des MFA 2024 verwendet werden.
Empfehlenswert ist eine leere Feldstücksliste des MFA 2025, welche selbsttätig im eAMA ausgedruckt werden kann (siehe eigener Artikel „Vorbereitung der Feldstücksliste“).
Der MFA 2025 muss bis 15. April 2025 (ohne Nachreichfrist) eingereicht werden. Dies kann ausschließlich im Wege von eAMA durchgeführt werden.
Empfehlenswert ist eine leere Feldstücksliste des MFA 2025, welche selbsttätig im eAMA ausgedruckt werden kann (siehe eigener Artikel „Vorbereitung der Feldstücksliste“).
Der MFA 2025 muss bis 15. April 2025 (ohne Nachreichfrist) eingereicht werden. Dies kann ausschließlich im Wege von eAMA durchgeführt werden.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Selbsttätig über www.eama.at. Dabei kann der Antragsteller alle Flächenänderungen, Schlag-und LSE-Digitalisierungen durchführen und den MFA 2025 fertigstellen!
2) Im Wege der BBK auf Basis einer vollständig ausgefüllten Feldstücksliste und falls notwendig in Hofkarten eingezeichnete, geänderte Feldstücks- und/oder Schlaggrenzen mit genauer Meterangabe. Die BBK Gmünd und Zwettl bieten Ihnen als Dienstleister gerne Unterstützung bei der Antragfertigstellung an.
Terminvereinbarung: BBK Gmünd, T 05 0259-40500 bzw. BBK Zwettl, T 05 0259-42100
Eine Antragsabgabe ohne vereinbartem Termin ist aufgrund des Zeitbedarfs nicht möglich. Es wird dringend ersucht, den zugeteilten Termin einzuhalten, um eine reibungslose Antragsabgabe und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermöglichen. Aus zeitlichen und personellen Gründen ist es leider nur in wenigen Fällen möglich, Terminverschiebungen durchzuführen.
Wie schon in den vergangenen Jahren besteht Kostenpflicht, wenn Sie Ihren Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen. Ab 9. April ist die Entgegennahme jedenfalls kostenpflichtig.
2) Im Wege der BBK auf Basis einer vollständig ausgefüllten Feldstücksliste und falls notwendig in Hofkarten eingezeichnete, geänderte Feldstücks- und/oder Schlaggrenzen mit genauer Meterangabe. Die BBK Gmünd und Zwettl bieten Ihnen als Dienstleister gerne Unterstützung bei der Antragfertigstellung an.
- Alle Antragsteller, die den MFA 2024 im Wege der Bezirksbauernkammer abgewickelt haben, erhalten per Post ihren persönlichen Abgabetermin Ende Jänner/Anfang Februar zugesandt.
- Jene Betriebe, welche bereits den MFA 2025 eingereicht und im Frühjahr keinen Änderungsbedarf mehr haben, bekommen keinen Termin mehr zugesandt und haben auch keinen Handlungsbedarf. Sollten sich jedoch Korrekturen ergeben, bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung.
- Jene Betriebe, die den MFA 2025 selbständig über eAMA machen möchten oder gar keinen MFA mehr abgeben, mögen uns dies ehest möglich mitteilen.
- Jene Betriebe, die den MFA 2024 selbsttätig gestellt haben, den MFA 2025 jedoch wieder über die BBK abwickeln wollen, mögen umgehend bei uns einen Termin vereinbaren.
Terminvereinbarung: BBK Gmünd, T 05 0259-40500 bzw. BBK Zwettl, T 05 0259-42100
Eine Antragsabgabe ohne vereinbartem Termin ist aufgrund des Zeitbedarfs nicht möglich. Es wird dringend ersucht, den zugeteilten Termin einzuhalten, um eine reibungslose Antragsabgabe und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermöglichen. Aus zeitlichen und personellen Gründen ist es leider nur in wenigen Fällen möglich, Terminverschiebungen durchzuführen.
Wie schon in den vergangenen Jahren besteht Kostenpflicht, wenn Sie Ihren Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen. Ab 9. April ist die Entgegennahme jedenfalls kostenpflichtig.
Notwendige Unterlagen ausfüllen bzw. mitnehmen:
- Vollständig ausgefüllte Feldstücksliste mit allen Feldstücken, welche zum Bewirtschaftungs- stichtag 1. April bewirtschaftet werden (Ausdruck dafür siehe Artikel „Vorbereitung der Feldstücksliste), Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, DIV-Flächen, Begrünungsvarianten, NAT-/ und EBW- Flächen, PSMBIO bei BIO und EEB, SLK, etc.
- Lagegenau eingezeichnete Schläge (mit Längenangaben in Metern) in der Hofkarte bzw. auf einer Skizze und „DIGI“ in der Feldstücksliste eintragen.
- Flächenzugänge in der Feldstücksliste eintragen (mit Betriebs- und Feldstücksnummer vom Vorbewirtschafter).
- Prüfbericht einer Vor-Ort-Kontrolle
- MFA 2024
- Tierliste (Kopie MFA 2024 oder Notizen auf Zettel mit der Tieranzahl mit Stichtag 1.4.
- Formular Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Fotos, Rodungsbewilligungen, falls für einen Referenzänderungsantrag notwendig.
- Projektbestätigungen für Naturschutzmaßnahme und Ergebnisorientierte Bewirtschaftung.
- Bei Hanfanbau: Saatgutrechnungen und Saatgutetiketten (ACHTUNG: Es ist eine Mindestaussaatmenge von 20kg/ha erforderlich!).
- Neue unterschriebene Vollmachten, wenn noch nicht vorhanden.
- Für Junglandwirte - Top Up (bei erstmaliger Beantragung):
Schulbesuchsbestätigung - wenn noch in Ausbildung.
- Vollständiger SVS-Versicherungsdatenauszug und „Aufstellung der Bewirtschaftung“
laut SVS.
- Gesellschafterverträge bei Personengemeinschaften oder bei juristischen Personen (bei
Änderungen - neue Verträge notwendig).
- Ohrmarkennummern zur Abmeldung nicht förderfähiger Rinder bei Tierwohl - Stallhaltung und Tierwohl - Weide.
- Ohrmarke, Geschlecht und Geburtsdatum bei Schafen und Ziegen bei Tierwohl - Weide.
- Zugangsdaten (Passwort) für die ID Austria (= bisherige Handysignatur) wenn vorhanden.
- eAMA PIN-Code.