Änderungen bei GLÖZ Standards
GLÖZ 7 - Fruchtfolgeauflage
Um diesen GLÖZ Standard zu erfüllen, gibt es ab 2025 zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Fruchtwechsel
Möglichkeit 1: Fruchtwechsel
- Größte Kulturgruppe max. 75%, auf mind. 30% der Ackerfläche jährlicher Fruchtwechsel und max. 3 Jahre in Folge die gleiche Kultur auf der Einzelfläche.
- von 10 bis 30 Hektar Acker mind. 2 Kulturen, größte Kultur max. 75% und
- ab 30 Hektar Ackerfläche mind. drei Hauptkulturen, größte Kulturgruppe max. 75% und die beiden größten Kulturen zusammen max. 95%
GLÖZ 8 - nicht produktive Flächen (NPF)
- Wesentliche Änderung bezüglich 4% Bracheverpflichtung
- Ab 1.1.2025 ist es nicht mehr notwendig 4% der Ackerfläche brach zu legen. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Brache anzulegen bzw. bestehende zu belassen und in die neue ÖPUL-Maßnahme „Nichtproduktive Ackerfläche NPA“ einzusteigen (siehe dazu eigener Artikel).