Aufzeichnungsverpflichtungen
Grundanforderungen/Konditionalität
Neben den Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung (betriebliche Bilanz) sind in diesem Bereich vor allem folgende Bestimmungen von Bedeutung:
Kultur.
- P-Dünger über 100 kg je Hektar sind zu dokumentieren (bei P-Mineraldüngerzukauf,
Begründung mittels Bodenuntersuchungsergebnis).
- Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen:
Kultur.
- Pflanzenschutzgeräteüberprüfung:
- Anwendung von Bioziden (Schädlingsbekämpfung, …):
- Einhaltung Phosphormindeststandard:
- P-Dünger über 100 kg je Hektar sind zu dokumentieren (bei P-Mineraldüngerzukauf,
Begründung mittels Bodenuntersuchungsergebnis).
- Tierkennzeichnung
ÖPUL - Maßnahmen mit Aufzeichnungsverpflichtungen
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) & Biologische Wirtschaftsweise:
ersten Nutzung und darauffolgend Datum der zweiten Nutzung.
- Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen (SLK): Dokumentation von Sorte und Saatgutmenge
mittels Saatgutetiketten; Rechnungen; Aufzeichnungen über Nachbau.
- Bei Teilnahme an Naturschutz-Monitoring: Eingabe der erhobenen Daten in die vorgegebene
Datenbank.
- Biologische Wirtschaftsweise:
Betriebsmittel (Pflanzenschutz, Dünge- und Futtermittel, Saatgut, Desinfektionsmittel,
Tierarzneimittel); Weideaufzeichnung.
- Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün:
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger:
Ausbringungszeitpunkt und Ausbringungsverfahren (Schleppschuh, Schleppschlauch,
Gülleinjektionsverfahren).
- Gülleseparierung: Datum der Separierung; Menge des separierten Wirtschaftsdüngers.
- Naturschutz:
Tierkategorie/-gruppe; Feldstück (Weideort); Beginn und Ende der Weidezeit je Weideort;
tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe.
- Tierwohl-Weide:
Feldstück (Weideort); Beginn und Ende der Weidezeit je Weideort; tierbezogene Hinderungs- und
Unterbrechungsgründe.
- Tierwohl-Stallhaltung Rinder:
- Optionaler Zuschlag Festmistkompostierung: Aufzeichnungen über Anlage und Umsetzen der
Kompostmiete sowie Ausbringung des Komposts und Abgabe an Dritte.
- Tierwohl-Schweinehaltung
- Freilandhaltung von Schweinen: Schlagbezogene Aufzeichnungen über Beginn und Ende der
Beweidung und Anzahl der Tiere je Schlag.
Sollte ein Betrieb an mehreren Weidemaßnahmen mit Aufzeichnungsverpflichtung teilnehmen, so ist für jede Weidemaßnahme die Aufzeichnung zu führen, da in jeder Weidemaßnahme (Tierwohl-Weide, Weide im Rahmen NAT oder im Rahmen BIO) unterschiedliche Angaben angeführt sind.
Für alle ÖPUL 2023-Aufzeichnungsnotwendigkeiten stehen unter www.ama.gv.at unter „Fachliche Informationen“ / „ÖPUL“ / „Aufzeichnungsvorlagen“ Leerformulare r Verfügung bzw. sind in der Bezirksbauernkammer erhältlich.
Für alle ÖPUL 2023-Aufzeichnungsnotwendigkeiten stehen unter www.ama.gv.at unter „Fachliche Informationen“ / „ÖPUL“ / „Aufzeichnungsvorlagen“ Leerformulare r Verfügung bzw. sind in der Bezirksbauernkammer erhältlich.