Schäden durch Hochwasser und Starkregen
Die entstandenen Hochwasserschäden sind umgehend der jeweiligen Versicherung zu melden, bei Schäden an versicherten Kulturen (Agrar Universal) durch ununterbrochene Wasserfläche für einen Zeitraum von mind. 48 Stunden oder Totalschäden durch Hochwasser oder starker Verschmutzung, die einen Verkauf des Erntegutes verunmöglicht, ist eine Abwicklung über die Hagelversicherung möglich. Ebenfalls besteht gemäß der Richtlinie für den NÖ Katastrophenfond eine Entschädigung ab einer Mindestsumme von 1.000 Euro in folgenden Bereichen:
Ebenfalls besteht für betroffene Betriebe die Möglichkeit eines Zuschusses, bei Schäden ab 800 Euro, aus dem SVS Unterstützungsfond.
- Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, Einrichtungen, Maschinen und Geräten sowie Betriebsmitteln
- Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, sofern nicht versicherbar
- Schäden an Nutztieren
- Schäden an Güterwegen, Forststraßen, Agrar- und Alpaufschließungen, sonst. Privatstraßen und Brücken
- Schäden an Teichanlagen und Fischbeständen, Flussbauten und sonstigen wasserbaulichen Anlagen
- Schäden durch Hangrutschungen
Ebenfalls besteht für betroffene Betriebe die Möglichkeit eines Zuschusses, bei Schäden ab 800 Euro, aus dem SVS Unterstützungsfond.