Tierwohl Schweinehaltung - Durchschnittstierbestand berechnen!
Berechnungsbasis für die Höhe der Gesamtprämie ist der im Mehrfachantrag (MFA) angegebene Durchschnittstierbestand je Kategorie. Als Richtwert wird bei der Abgabe des MFA meist der Durchschnitt des vorangegangenen Jahres herangezogen. Für den MFA 2023 ist daher eine neue Kalkulation des Durchschnittstierbestandes je Kategorie durchzuführen. Dies kann beispielweise mit einem Sauenplaner oder mit dem LK-Düngerrechner erfasst werden.
Sind in diesen Kalkulationen prämienmäßig relevante Abweichungen festzustellen, so ist eine Korrektur der Tierliste unter Beibringung von Nachweisen für die Zu- und Abgänge (Lieferscheine, Rechnungen, Bestandsverzeichnis) und der Beilage der Stallskizze längstens bis zum Erhalt der Auszahlungsmitteilung durchzuführen. Dies kann selbstständig unter www.eama.at oder über die zuständige Außenstelle erledigt werden. Die AMA ist verpflichtet, einen Abgleich mit den an das VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) gemeldeten Tierinformationen vorzunehmen und die Angaben auf Plausibilität zu prüfen. Dabei hat die AMA Einsicht auf alle Bewegmeldungen von lebenden Schweinen (Zu- und Abgänge sowie untersuchungspflichtige Schlachtungen). Aufgrund dieser an die VIS gemeldeten Daten erfolgt ein Abgleich mit dem gemeldeten Durchschnittstierbestand im Mehrfachantrag. Lassen die gemeldeten Zu- und Abgangsmeldungen auf einen anderen durchschnittlichen Tierbestand schließen, so ist auch rückwirkend mit einer Vor-Ort-Kontrolle zu rechnen. Werden Abweichungen bei diesen Kontrollen festgestellt, kann dies zu Prämienkürzungen, Sanktionen oder auch dem Verlust der Prämie führen.
Nutzen Sie daher jetzt noch die Zeit. Vervollständigen Sie jetzt ihre Aufzeichnungen für die Kalkulation ihres Durchschnittstierbestandes und korrigieren Sie diesen gegebenenfalls sanktionslos im Mehrfachantrag 2023.
Sind in diesen Kalkulationen prämienmäßig relevante Abweichungen festzustellen, so ist eine Korrektur der Tierliste unter Beibringung von Nachweisen für die Zu- und Abgänge (Lieferscheine, Rechnungen, Bestandsverzeichnis) und der Beilage der Stallskizze längstens bis zum Erhalt der Auszahlungsmitteilung durchzuführen. Dies kann selbstständig unter www.eama.at oder über die zuständige Außenstelle erledigt werden. Die AMA ist verpflichtet, einen Abgleich mit den an das VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) gemeldeten Tierinformationen vorzunehmen und die Angaben auf Plausibilität zu prüfen. Dabei hat die AMA Einsicht auf alle Bewegmeldungen von lebenden Schweinen (Zu- und Abgänge sowie untersuchungspflichtige Schlachtungen). Aufgrund dieser an die VIS gemeldeten Daten erfolgt ein Abgleich mit dem gemeldeten Durchschnittstierbestand im Mehrfachantrag. Lassen die gemeldeten Zu- und Abgangsmeldungen auf einen anderen durchschnittlichen Tierbestand schließen, so ist auch rückwirkend mit einer Vor-Ort-Kontrolle zu rechnen. Werden Abweichungen bei diesen Kontrollen festgestellt, kann dies zu Prämienkürzungen, Sanktionen oder auch dem Verlust der Prämie führen.
Nutzen Sie daher jetzt noch die Zeit. Vervollständigen Sie jetzt ihre Aufzeichnungen für die Kalkulation ihres Durchschnittstierbestandes und korrigieren Sie diesen gegebenenfalls sanktionslos im Mehrfachantrag 2023.