Wichtiges zur ÖPUL-Maßnahme Tierwohl Weide (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde)
- Bei Teilnahme an dieser Maßnahme müssen die Tiere den überwiegenden Teil des Tages (und /oder der Nacht) auf der Weide verbringen, und der Grundfutterbedarf muss über die Weide abgedeckt werden.
- Bei Schafen und Ziegen sind Tierzugänge, Abgänge und Verendungen ab dem 1. April mit dem Zu-/Abgangsdatum zu melden. Diese Meldung ist als Korrektur zum eingereichten MFA in der Beilage „Tierwohl-Weide/Stallhaltung“ ohrmarkenbezogen zu tätigen. Die Meldung ist zusätzlich zur Zu-/Abgangsmeldung im VIS zu machen. Rindermeldungen (Zu-/Abgang, Verendung) werden automatisch übernommen.
- Grundsätzlich müssen alle Rinder der beantragten Kategorie während der Weidezeit auf der Weide sein. Werden einzelne Tiere im Stall belassen (z.B. Kälber, die im August ½ Jahr alt werden aber nicht mehr auf die Weide kommen, z.B. Endmast von Ochsen im Stall; Versteigerungsvorbereitung im Stall ...), dann müssen diese Rinder ohrmarkenbezogen als Korrektur zum MFA 2024 abgemeldet werden.
- Bei einzeltierbezogenen, tageweisen Hinderungsgründen (z.B. bei Abkalbungen, Brunst, Krankheit oder Verletzung ...) müssen die Tiere nicht abgemeldet, aber dieser Hinderungsgrund ohrmarkenbezogen dokumentiert werden.
- Verpflichtende Dokumentation: Es sind tagaktuelle Aufzeichnungen über die beweideten Feldstücke und die Anzahl der Tiere zu führen. Diese werden im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Es gibt keine Formvorschrift dafür. Ein Muster ist unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zu finden.