8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023
Ziele dieser Maßnahme
- Optimierung landwirtschaftlicher Kohlenstoffspeicher
- Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel
- Verbesserung des Oberflächen- und Grundwasserschutzes
- Qualitative Erhaltung und Verbesserung des Zustandes des Bodens bzw. der Bodenfruchtbarkeit
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung wird für Ackerflächen gewährt, auf denen erosionsmindernde Maßnahmen umgesetzt werden. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch die erosionsmindernden Bodenbearbeitungsverfahren bei erosionsgefährdeten Kulturen bzw. durch die dauerhafte Begrünung von Ackerflächen auftreten.
Zugangsvoraussetzungen
Bei Mulchsaat, Direktsaat bzw. Strip-Till: Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“.
Förderverpflichtungen
Mulchsaat, Direktsaat bzw. Strip-Till:
Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen mittels Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Anschluss an Begrünungskulturen gemäß Varianten 2, 4, 5 und 6 der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder bei über den Winter bestehen bleibenden Zwischenfrüchten gemäß Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“, wobei Folgendes gilt:
Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen mittels Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Anschluss an Begrünungskulturen gemäß Varianten 2, 4, 5 und 6 der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ oder bei über den Winter bestehen bleibenden Zwischenfrüchten gemäß Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“, wobei Folgendes gilt:
- Als Mulchsaat gilt ein Aussaatverfahren, in dem lediglich eine flache, nicht wendende Bodenbearbeitung erfolgt. Auf der Oberfläche verbleibt Pflanzenmulch der Zwischenfrucht. Wendende und tief mischende Bodenbearbeitung ist unzulässig. Eine Tiefenlockerung mit maßgeblichem Erhalt der Begrünungskultur ist zulässig. Maximaler Zeitraum zwischen der 1. Bodenbearbeitung und dem Anbau der Folgekultur ist vier Wochen.
- Als Direktsaat gilt ein Aussaatverfahren in dem keine vollflächige Bodenbearbeitung, sondern lediglich eine Einsaat mittels Schlitzdrillverfahren erfolgt.
- Als Strip-Till gilt ein Aussaatverfahren, in dem der Boden nicht ganzflächig sondern lediglich streifenförmig bearbeitet wird. Zwischen den bearbeiteten Streifen bleiben die Zwischenfrucht bzw. davon verbliebene Pflanzenreste erhalten.
- Anbau von Kartoffeln mit in wiederkehrenden Abständen (max. 2 m) durchgeführten Anhäufungen in den Rinnen der Anpflanzdämme (ausgenommen in den Fahrgassen) zur Verhinderung von Wassererosion.
- Diese Anhäufungen sind bis zur Krautminderung beizubehalten.
- Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung mit einem Leguminosenanteil unter 50 Prozent bis spätestens 15.05. des Kalenderjahres oder Belassen eines bestehenden Begrünungsbestandes, Umbruch frühestens am 15.09. des zweiten Jahres.
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und keine Düngung vom 01.01. des Jahres der ersten Angabe des Schlages als Begrünter Abflussweg im Mehrfachantrag- Flächen bis zum Umbruch oder anderweitiger Deklaration der Flächen.
- Mahd/Häckseln mindestens ein Mal jedes zweite Jahr; Verbringung des Mähgutes erlaubt; Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt. Das Befahren der Flächen ist zulässig.
- Nicht förderfähig sind Ackerflächen, die im Mehrfachantrag-Flächen 2020 Grünlandflächen waren.
- Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens 8 Wochen nach dem Anbau von Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume, spätestens jedoch bis zum 30.06. Sollte die Anzahl an angesäten Mischungspartnern am Feld nicht ersichtlich sein, so ist ein Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett erforderlich.
- Die Untersaat muss mindestens bis zur Ernte der Hauptkultur erhalten bleiben und darf nicht mit der Hauptkultur mitgeerntet werden. Die Saatstärke, die Anbautechnik und der Anbauzeitpunkt sind so zu wählen, dass ein ausreichender Feldaufgang mit entsprechender Erosionsschutzwirkung gewährleistet ist.
- Eine Bodenbearbeitung oder ein Herbizideinsatz sind nach der Anlage der Untersaat bis zur Ernte der Hauptkultur nicht erlaubt.
Höhe der Prämien
Förderfähige Flächen | Details | Euro/ha |
Erosionsgefährdete Kulturen auf Acker | Mulchsaat | 50 |
Erosionsgefährdete Kulturen auf Acker | Direktsaat bzw. Strip-Till | 80 |
Erosionsgefährdete Kulturen auf Acker | Anhäufungen bei Kartoffeln | 150 |
Begrünte Abflusswege auf Acker | Bis max. der vierfachen auf einem Erosions-Eintragspfad gemäß Anhang F liegenden Fläche | 550 |
Untersaaten bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume | 75 (+15 Euro Zuschlag bei Teilnahme an „Biologische Wirtschaftsweise“) |
Ergänzung zur Prämien-Tabelle
1. Auf der Einzelfläche ist die Kombination von Mulchsaat/Direktsaat/Strip-Till, Anhäufungen bei Kartoffeln und Begrünte Abflusswege nicht möglich
2. Begrünte Abflusswege sind mit keiner anderen Maßnahme auf der Einzelfläche kombinierbar (ausgenommen Abgeltung für Landschaftselemente im Rahmen der Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ bzw. „Biologische Wirtschaftsweise“.
3. Begrünte Ackerflächen im Rahmen von GLÖZ 4 oder stillgelegte Ackerflächen im Rahmen von GLÖZ 8 sind auf dem betroffenen Flächenteil nicht als Begrünte Abflusswege förderbar.
2. Begrünte Abflusswege sind mit keiner anderen Maßnahme auf der Einzelfläche kombinierbar (ausgenommen Abgeltung für Landschaftselemente im Rahmen der Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ bzw. „Biologische Wirtschaftsweise“.
3. Begrünte Ackerflächen im Rahmen von GLÖZ 4 oder stillgelegte Ackerflächen im Rahmen von GLÖZ 8 sind auf dem betroffenen Flächenteil nicht als Begrünte Abflusswege förderbar.