Agrardiesel – Ausweitung der Rückvergütung
Es wurden 3 Maßnahmen zur Entlastung bzw. Steuer- und Abgabenrückvergütung vereinbart:
- temporärer Agrardiesel (75 Mio. Euro für 2. HJ 2023, 2024 und 2025 - entspricht 7 ct/l jährlich)
- CO2-Abgaben Rückvergütung für die Landwirtschaft (134 Mio. Euro für 2022 bis 2025 – entspricht 13,6 ct/l für 2024)
- Neu: Bodenbewirtschaftungsbeitrag (50 Mio. Euro für 2024 – entspricht rd. 17 ct/l für 2024)
Beispielhaft wird damit für das Jahr 2024 über die 3 genannten Maßnahmen eine Entlastung von 37,5 ct/l Agrardiesel erreicht. Die Entlastungs- und Rückvergütungsbeträge je Betrieb werden so wie 2022 über pauschale, durchschnittliche Dieselverbrauchswerte je Hektar berechnet. Eine Beantragung erfolgt auf Basis MFA 2024, die Auszahlung für Dezember vorgesehen.