Auflagen für Güllebehälter ohne Abdeckung
Die Schwimmdecke darf höchstens zwei Mal pro Jahr einem Manipulationsvorgang (insbesondere Aufrühren, Homogenisieren) unterzogen werden, bei dem sie zumindest teilweise beseitigt oder beeinträchtigt wird. Künstlich induzierte Schwimmdecken (Auflagen aus Strohhäcksel oder vergleichbaren pflanzlichen Materialien) sind nach jedem Manipulationsvorgang umgehend vollständig wiederherzustellen.
Landwirtschaftliche Betriebe, die unter die Ausnahme von der baulichen Abdeckung fallen, haben über das Management der Schwimmdecke folgende Aufzeichnungen zu führen:
1. Art der Schwimmdecke (natürlich oder künstlich induziert) und ihre Stärke (in cm).
2. Art und Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Manipulationsvorgangs.
3. Zeitpunkt der Aufbringung oder Wiederherstellung der künstlich induzierten Schwimmdecke und das verwendete Material (Strohhäcksel oder vergleichbare pflanzliche Materialien).
1. Art der Schwimmdecke (natürlich oder künstlich induziert) und ihre Stärke (in cm).
2. Art und Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Manipulationsvorgangs.
3. Zeitpunkt der Aufbringung oder Wiederherstellung der künstlich induzierten Schwimmdecke und das verwendete Material (Strohhäcksel oder vergleichbare pflanzliche Materialien).