Wirtschaftsdünger und Harnstoff - Einarbeitung, Änderungen bei Festmist
Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogasgülle, Gärresten, nicht stabilisierten Harnstoffdüngern, nicht entwässertem Klärschlamm und ab 2026 auch der gesamte FESTMIST auf Flächen ohne Bodenbedeckung hat möglichst innerhalb von 4 Stunden zu erfolgen.
Bei Betrieben mit mehr als 5 ha Ackerfläche sind dazu folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausbringung zu führen, 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Entsprechende Aufzeichnungsformulare liegen in der Bezirksbauernkammer auf.
Bei Betrieben mit mehr als 5 ha Ackerfläche sind dazu folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
- Feldstücksbezeichnung und Feldstücksgröße bzw. Schlagbezeichnung und Schlaggröße
- Anzubauende Kultur
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Ausbringung
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Einarbeitung
- Art des ausgebrachten Düngemittels
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausbringung zu führen, 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Entsprechende Aufzeichnungsformulare liegen in der Bezirksbauernkammer auf.