Düngung mit Harnstoff
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringungsvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Hierfür sind ebenfalls Aufzeichnungen in der im Vorartikel (Wirtschaftsdüngereinarbeitung) bereits genannten Form notwendig.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einem Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: Als Kopfdünger ist Harnstoff nur noch mit Ureasehemmstoff ohne Einarbeitung zulässig. Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; UTEC® 46
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich
Hierfür sind ebenfalls Aufzeichnungen in der im Vorartikel (Wirtschaftsdüngereinarbeitung) bereits genannten Form notwendig.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einem Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: Als Kopfdünger ist Harnstoff nur noch mit Ureasehemmstoff ohne Einarbeitung zulässig. Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; UTEC® 46
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich