Pflanzenschutzgeräte
Es dürfen zur Pflanzenschutzmittelausbringung nur Geräte mit gültiger Prüfplakette verwendet werden. Dies gilt seit 2021 auch für Granulatstreuer, mit denen PSM ausgebracht werden. Die Überprüfung muss alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufvertrag) als überprüft. Wurde eine Feldspritze z.B. am 10. Mai 2021 gekauft, so muss die erstmalige Überprüfung vor dem 10. Mai 2026 erfolgen. Der Abstand zwischen den weiteren Kontrollen darf drei Jahre nicht überschreiten. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die Vorlage des Kaufvertrages erbracht.