Pflegeauflagen bei Biodiversitätsflächen bei der Maßnahme "UBB" oder "BIO"
Biodiversitätsflächen am Acker
!!!Prüfen Sie vor Pflegemaßnahmen die Beantragung der Flächen in Ihrer Feldstücksliste!!!
Biodiversitätsflächen (DIV) am Acker bei Teilnahme an „UBB“ oder „BIO“:
Biodiversitätsflächen (DIV) am Acker bei Teilnahme an „UBB“ oder „BIO“:
- Mahd und Abtransport oder Häckseln mind.1-mal in 2 Jahren, max. 2-mal jährlich.
- Futternutzung nur bei Beantragung als „Sonstiges Feldfutter mit DIV“.
- Keine Futternutzung bei Beantragung als „Grünbrache mit DIV“.
- Auf 75% der gemeldeten Biodiversitätsflächen des Betriebes (nicht je Schlag) ist mähen bzw. häckseln frühestens ab 1. August erlaubt, auf den anderen 25% ist dies ohne zeitliche Einschränkung (auch vorher) zulässig.
- Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt.
- Düngung und Pflanzenschutz sind vom 1. Jänner des ersten DIV-Jahres bis zum Umbruch bzw. zur Umwandlung in eine andere Kultur verboten.
- Beseitigung des Aufwuchses ist nur mechanisch erlaubt, nicht mit Totalherbiziden.
- Ein Umbruch ist frühestens am 15. September des 2. Jahres erlaubt. Im Falle des Anbaues einer Winterung oder Zwischenfrucht ist der Umbruch bereits nach dem 31. Juli des 2. Jahres möglich. Angabe als „DIV“ in 2 Mehrfachanträgen erforderlich (z.B. MFA 2023 + MFA 2024)
- Bei „NAT und EBW Flächen“ sind Auflagen laut Projektbestätigung einzuhalten.
Biodiversitätsflächen am Grünland
DIVSZ
Nutzung:
DIVNFZ
Nutzung:
DIVAGF
Nutzung:
DIVRS
Nutzung:
Nutzung:
- 1. Mahd/Weide mit 2. Mahd vergleichbarer Schläge, frühestens am 15. Juni, jedenfalls ab 15. Juli (Vorverlegung Schnittzeitpunkt möglich - siehe eigener Artikel)
- Befahren ist möglich
- Keine Düngung vor 1. Nutzung
DIVNFZ
Nutzung:
- Nach 1. Mahd/Weide mind. 9 Wochen nutzungsfreier Zeitraum, jedenfalls 2 Nutzungen/Jahr
- Kein Befahren während des nutzungsfreien Zeitraums
- Keine Düngung während des nutzungsfreien Zeitraums
DIVAGF
Nutzung:
- Letzte Mahd/Weide am 15. August
- Kein Befahren ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr
- Keine Düngung ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr
DIVRS
Nutzung:
- 1. Mahd/Weide frühestens am 15. Juli, max. 2 Nutzungen/Jahr (ausgenommen Reinigungsschnitt im 1. Jahr)
- Befahren ist möglich
- Nur Festmist-/ Festmistkompost