Stark stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen
Die Hintergründe
Stickstoffüberschüsse, die durch Ausscheidungen der Tiere in die Umwelt gelangen, tragen erheblich zur Freisetzung von Ammoniak in die Atmosphäre bei. Durch die Optimierung der Futterzusammensetzung kann der Einsatz von stickstoffreichen Futtermitteln reduziert werden. Damit fallen weniger Stickstoffüberschüsse und weniger
Einträge im Kreislauf an. Das wirkt sich positiv auf die auch für Österreich verpflichtenden Emissionsreduktionen im Rahmen der NEC-Richtlinie aus.
Abgeltung über ÖPUL
Wird die stark stickstoffreduzierte Fütterung am ganzen Betrieb umgesetzt, wird diese über das ÖPUL mit 54 Euro je Hektar Ackerfläche gefördert. Ausbezahlt wird die Prämie als freiwilliger Zuschlag im Rahmen der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" oder neu ab 2025 bei der Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation". Somit ist die Maßnahme nun grundsätzlich für jeden Betrieb zugänglich und nicht mehr nur auf das Gebiet des Grundwasserschutzes eingeschränkt. Auch wenn am Betrieb keine Gülle bodennah ausgebracht wird, kann die "Stark stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen" ausbezahlt werden. Bei Interesse muss dieser Zuschlag im MFA 2025 bis spätestens 31. Dezember 2024 beantragt werden.
Achtung: Frist für Beantragung beachten
Für interessierte Neueinsteiger: Maßnahmenbeantragung über MFA 2025 bis 31.Dezember 2024 notwendig! Melden Sie sich rechtzeitig bei der BBK.
Die Förderauflagen
Für die Teilnahme muss zumindest 1 GVE Schweine pro ha Ackerfläche am Betrieb gehalten werden. Die Fütterung muss stark stickstoffreduziert sein. Bei allen am Betrieb gehaltenen Schweinen sind die Rohproteingrenzen je Kilogramm der Ration bei 88% Trockenmasse aus der nebenstehenden Tabelle einzuhalten.
Für die Berechnung der Rohproteingehalte der Rationen sind die Ergebnisse von Futtermitteluntersuchungen zu verwenden. Für nicht untersuchte Futtermittel können Standardwerte für Proteingehalte aus der Fachliteratur und bei Fertigfuttermischungen gemäß Angaben des Futtermittelherstellers herangezogen werden.
Für die Berechnung der Rohproteingehalte der Rationen sind die Ergebnisse von Futtermitteluntersuchungen zu verwenden. Für nicht untersuchte Futtermittel können Standardwerte für Proteingehalte aus der Fachliteratur und bei Fertigfuttermischungen gemäß Angaben des Futtermittelherstellers herangezogen werden.
Bei Kontrolle ist Nachweis erforderlich
Bei möglichen Kontrollen ist die stark stickstoffreduzierte Fütterung über Rezepturen, bei welchen der Rohproteingehalt je Kilogramm Futtermittel (88% TM) ausgewiesen ist, nachzuweisen, zum Beispiel Ausdruck Fütterungscomputer, Berechnung Futtermittelfirma oder Offizialberatung. Im Falle einer Phasenfütterung muss plausibel gemacht werden können, dass diese technisch möglich ist und tatsächlich durchgeführt wird.