"Tierwohl Schweinehaltung": Am Jahresende Durchschnittstierbestand überprüfen
Was wurde beantragt?
Bereits bei der Abgabe des Mehrfachantrags muss mittels Eingabe in der Tierliste der Jahresdurchschnittstierbestand für das gesamte Kalenderjahr vorgeschätzt werden, da dessen Angabe Voraussetzung für die Berechnung der Prämien und deren Auszahlung in der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Schweinehaltung" ist. Bei stabilen Tierbeständen kann die Angabe der zum Stichtag 01. April gehaltenen Schweine ausreichen. Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stichtag 01. April ergibt.
Berechnung des Jahresdurchschnittsbestands - aber wie?
- Excel-Formular der AMA
- LK-Düngerrechner - im Datenblatt "Schw_Geflügel"
- Abfrage VIS
- Auswertung Fütterungscomputer oder andere Managementtools, wie Sauenplaner oder Mastauswertungsprogramm
Kontrollieren und korrigieren
Da eine Vorausschätzung bei der Abgabe des Mehrfachantrags schwierig ist, wird in jedem Fall empfohlen, zum Jahresende den exakten Jahresdurchschnittstierbestand zu erheben, mit den Angaben im Mehrfachantrag abzugleichen und diese bei Bedarf zu korrigieren. Die Korrektur muss spätestens bis zum Erhalt der Auszahlungsmitteilung (Versand mit Anfang Jänner 2025), unter Beibringung von Nachweisen für Zu- und Abgänge (Lieferscheine, Rechnungen, Bestandsverzeichnis) erfolgt sein. Gibt es Abweichungen zwischen beantragtem und tatsächlichem Tierbestand kann es zu entsprechenden Sanktionen, von Prämienkürzungen bis hin zum Prämieneinbehalt, kommen. Liegt der tatsächliche Tierbestand über dem eingangs beantragten, kann sich der Auszahlungsbetrag durch eine rechtzeitig stattfindende Korrektur aber auch erhöhen.
Abmeldung der Tiere bei Nichteinhaltung
Können die Anforderungen der Maßnahme für einzelne oder mehrere Tiere einer Kategorie nicht eingehalten werden (z.B. Haltung im Altstall, der nicht den Anforderungen entspricht), muss eine Abmeldung der Stückanzahl im Jahresdurchschnitt über die Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung" erfolgen.
Wer hat Handlungsbedarf?
Besonders Schweinemastbetriebe, die keinen kontinuierlichen Ferkelbezug oder vermehrt Leerstehzeiten haben, sollten ihren Durchschnittsbestand nochmal überprüfen. Auch sehr weite Ver- und Zukaufsintervalle, wie beim System "Stall-Rein-Raus" neigen zu Schwankungen. Bei Mästern mit regelmäßigen Zu- und Verkäufen in kurzen Abständen, werden seltener Probleme auftreten. Zuchtschweinehalter:innen haben meist einen relativ konstanten Sauenbestand und deshalb nur in Ausnahmefällen Handlungsbedarf.
Empfehlung zur Bestandsangabe
- Beim Mehrfachantrag nicht nur Stichtagstierbestand angeben
- Keinesfalls Stallplätze als Jahresdurchschnittstierbestand angeben
- Bei Unsicherheiten Jahresdurchschnitt im Mehrfachantrag besser niedriger ansetzen oder am Jahresende tatsächlichen Jahresdurchschnitt berechnen und Mehrfachantrag bei Bedarf korrigieren
- Nimmt nur ein Teil der Tiere am Betrieb an der Maßnahme teil, auch die Anzahl der abgemeldeten Tiere überprüfen
Jetzt noch einsteigen: NEU Zuschlag für Festmistkompostierung
Betriebe die neu in die Maßnahme einsteigen, zusätzliche Tierkategorien oder Zuschläge hinzufügen möchten, müssen dies für das Jahr 2025 bis spätestens 31. Dezember 2024 beantragen. Für das Förderjahr 2025 kann neben den Zuschlägen für unkupierte Tiere sowie den Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln europäischer Herkunft ein weiterer Zuschlag für Festmistkompostierung beantragt werden. Dafür muss der gesamte am Betrieb anfallende Festmist zu Kompostmieten aufgesetzt werden. Anschließend müssen diese Kompostmieten mindestens zweimal in einem Abstand von mindestens 14 Tagen mittels Kompostwender (oder einem gleichwertigen anerkannten Verfahren) umgesetzt werden.
Die Umsetzung der Miete z.B. mittels Frontlader ist nicht förderfähig. Nicht umgesetzt müsste eine Mischung aus Festmist und organischem Material der Feldproduktion (Ernterückstände/Stroh/Grünschnitt) werden. Anlage, Umsetzen und Ausbringung/Abgabe sind zu dokumentieren.
Die Umsetzung der Miete z.B. mittels Frontlader ist nicht förderfähig. Nicht umgesetzt müsste eine Mischung aus Festmist und organischem Material der Feldproduktion (Ernterückstände/Stroh/Grünschnitt) werden. Anlage, Umsetzen und Ausbringung/Abgabe sind zu dokumentieren.