Zweite AMA-Auszahlung für Antragsjahr 2024
Folgende Zahlungen wurden seitens der Agrarmarkt Austria am 25. Juni 2025 überwiesen:
ÖPUL – Nachberechnung:
- ÖPUL-Restzahlung in Höhe von 25 %
- Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen– Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst 2024 – 100 %
- eingearbeitete Korrekturen und Einsprüche
Direktzahlungen - Nachberechnung: Es erfolgte die Auszahlung der Nachberechnung der Direktzahlungen 2024 mit Versand des dazugehörigen Bescheides (nur wenige Betriebe betroffen).
Änderungsberechnung Soforthilfemaßnahme Frostschäden im Weinbau
Überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die zur Versendung gebrachten Bescheide und Mitteilungen und bringen Sie bei Unrichtigkeiten eine Beschwerde/Berufung innerhalb der vorgegebenen Frist ein!
- ÖPUL-Restzahlung in Höhe von 25 %
- Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen– Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst 2024 – 100 %
- eingearbeitete Korrekturen und Einsprüche
Direktzahlungen - Nachberechnung: Es erfolgte die Auszahlung der Nachberechnung der Direktzahlungen 2024 mit Versand des dazugehörigen Bescheides (nur wenige Betriebe betroffen).
Änderungsberechnung Soforthilfemaßnahme Frostschäden im Weinbau
Überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die zur Versendung gebrachten Bescheide und Mitteilungen und bringen Sie bei Unrichtigkeiten eine Beschwerde/Berufung innerhalb der vorgegebenen Frist ein!
Erstmalig „Vertrag kommt nicht zustande“
Bei einigen Betrieben werden im Zuge der 2. ÖPUL-Mitteilung für das Antragsjahr 2024 beantragte Maßnahmen erstmalig als nicht gültig ausgewiesen (Text: „Der Vertrag kommt nicht zustande“), weil zB Voraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen für die jeweilige Maßnahme nicht erfüllt wurden.
In unseren Bezirken ist die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ (zB bei Abmeldung der gesamten Begrünungsflächen im MFA2024 aufgrund des Flächenmonitorings) am ehesten betroffen.
Betriebe, die 2025 weiterhin an der Maßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“ teilnehmen möchten, würden auch für das Antragsjahr 2025 keine Prämie erhalten, da keine fristgerechte Anmeldung für den Mehrfachantrag 2025 bis spätestens am 31. Dezember 2024 vorgenommen werden konnte.
Diese Betriebe können daher binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2025 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme vornehmen. Zusätzlich ist ein Einspruch gegen die zweite Mitteilung für 2024 zu übermitteln, damit die verspätete Maßnahmenanmeldung 2025 nach Überprüfung durch die AMA als fristgerecht für das Antragsjahr 2025 anerkannt werden kann.
Im Einspruch ist darzulegen, dass man alle Auflagen nach wie vor einhält und erst aus der 2. Mitteilung die Nicht-Teilnahme erkannt hat.
Der Einspruch ist online in eAMA über das Register Eingaben -> Einspruch -> 2. Mitteilung ÖPUL 2023 und 2024 zu erfassen.
Die Bezirksbauernkammern stehen Ihnen - nach vorheriger Terminvereinbarung - für Korrekturen, schriftliche Ersuchen, Beschwerden bzw. Einsprüche oder bei Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung gerne zur Verfügung.
BBK Hollabrunn: Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801
In unseren Bezirken ist die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ (zB bei Abmeldung der gesamten Begrünungsflächen im MFA2024 aufgrund des Flächenmonitorings) am ehesten betroffen.
Betriebe, die 2025 weiterhin an der Maßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“ teilnehmen möchten, würden auch für das Antragsjahr 2025 keine Prämie erhalten, da keine fristgerechte Anmeldung für den Mehrfachantrag 2025 bis spätestens am 31. Dezember 2024 vorgenommen werden konnte.
Diese Betriebe können daher binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2025 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme vornehmen. Zusätzlich ist ein Einspruch gegen die zweite Mitteilung für 2024 zu übermitteln, damit die verspätete Maßnahmenanmeldung 2025 nach Überprüfung durch die AMA als fristgerecht für das Antragsjahr 2025 anerkannt werden kann.
Im Einspruch ist darzulegen, dass man alle Auflagen nach wie vor einhält und erst aus der 2. Mitteilung die Nicht-Teilnahme erkannt hat.
Der Einspruch ist online in eAMA über das Register Eingaben -> Einspruch -> 2. Mitteilung ÖPUL 2023 und 2024 zu erfassen.
Die Bezirksbauernkammern stehen Ihnen - nach vorheriger Terminvereinbarung - für Korrekturen, schriftliche Ersuchen, Beschwerden bzw. Einsprüche oder bei Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung gerne zur Verfügung.
BBK Hollabrunn: Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Ing. Werner Keider, Tel. 05 0259 40801