Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
Die Aufstellung der Begrünungsvarianten finden Sie im u.a. Downloadbereich.
Die Begrünungsvarianten Herbst 2025 sind mit dem Mehrfachantrag 2025 zu beantragen.
Der überwiegende Teil der Begrünungsschläge wurde bereits bei der MFA-Abgabe im Frühjahr angemeldet. Diese Anmeldung gilt als verbindlich. Können Begrünungen nicht bis zum jeweils spätesten Anlagetermin angebaut werden, sind sie umgehend mit einer Korrektur zum MFA abzumelden bzw. auf eine andere Variante mit späterem Anlagetermin umzumelden, um Sanktionierungen bei Kontrollen zu vermeiden.
Darüber hinaus können zusätzliche Begrünungsschläge mit Korrektur zum MFA 2025 nachgemeldet werden, wobei folgende Fristen gelten:
31. August 2025 für die Begrünungsvarianten 1, 2 und 3
30. September 2025 für die Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7
Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden. Für Korrekturen ersuchen wir um Terminvereinbarung.
Der überwiegende Teil der Begrünungsschläge wurde bereits bei der MFA-Abgabe im Frühjahr angemeldet. Diese Anmeldung gilt als verbindlich. Können Begrünungen nicht bis zum jeweils spätesten Anlagetermin angebaut werden, sind sie umgehend mit einer Korrektur zum MFA abzumelden bzw. auf eine andere Variante mit späterem Anlagetermin umzumelden, um Sanktionierungen bei Kontrollen zu vermeiden.
Darüber hinaus können zusätzliche Begrünungsschläge mit Korrektur zum MFA 2025 nachgemeldet werden, wobei folgende Fristen gelten:
31. August 2025 für die Begrünungsvarianten 1, 2 und 3
30. September 2025 für die Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7
Nach diesen Fristen können Begrünungen nur mehr verkleinert oder vollständig abgemeldet werden. Für Korrekturen ersuchen wir um Terminvereinbarung.