ÖPUL - 5 Fakten zur Weiterbildung
1| Welche ÖPUL-Maßnahmen haben eine Weiterbildungsverpflichtung?
Bei einigen ÖPUL-Maßnahmen sind Weiterbildungskurse Bestandteil der Fördervoraussetzungen. Die Tabelle gibt einen Überblick über ÖPUL-Maßnahmen mit Weiterbildungsverpflichtung und die dazugehörigen Fristen sowie die notwendigen Weiterbildungsstunden. Anrechenbar sind Kursbesuche ab dem 1. Jänner 2022.
2| Wer kann die Weiterbildungsstunden besuchen?
Die Weiterbildungsstunden sind primär von der förderwerbenden Person, unabhängig von deren Vorqualifikation, zu absolvieren. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen kann der Kurs in Ausnahmefällen von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person absolviert werden. Darunter sind bestimmte Familienmitglieder (z.B. der demnächst übernehmende Hofnachfolger, pensionierter Vorbewirtschafter, Ehepartner) oder Angestellte (z.B. Verwalter eines Gutsbetriebs, Hirte bei Naturschutz Alm) zu verstehen.
3| Kann ein Kurs auf mehrere Betriebe angerechnet werden?
Prinzipiell kann der Kursbesuch einer Person nicht auf mehrere Betriebe angerechnet werden. Es gilt der Grundsatz: "Zwei Betriebe, zwei Kurse von zwei verschiedenen Personen". Nur in absoluten Ausnahmefällen kann ein Kurs zweimal angerechnet werden, wobei eine Doppelanrechnung von der AMA genauestens überprüft wird.
Beispiel 1: Ein Landwirt/eine Landwirtin führt einen Betrieb als "atürliche Person“ und ist Obmann/-frau einer Agrargemeinschaft. Beide Betriebe nehmen an der Maßnahme "UBB" teil. Die genannte Person besucht einen Biodiversitätskurs. Laut obigem Grundsatz kann der Kurs nur für einen Betrieb angerechnet werden, das heißt, für einen der beiden Betriebe muss eine andere maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebundene Person den Biodiversitätskurs besuchen, sinnvollerweise jemand, der keiner weiteren Weiterbildungsverpflichtung unterliegt.
Beispiel 2: Eine natürliche Person, die auch Geschäftsführer:in einer KG ist, hat eine "UBB"-Weiterbildungsverpflichtung für den eigenen Betrieb zu erfüllen. Mit der KG wird ebenfalls an der ÖPUL-Maßnahme "UBB" teilgenommen. Gibt es bei der KG keine andere maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebundene Person, die die Weiterbildungsverpflichtung erfüllen kann, kann die Schulung ausnahmsweise auch für die juristische Person anerkannt werden.
Beispiel 1: Ein Landwirt/eine Landwirtin führt einen Betrieb als "atürliche Person“ und ist Obmann/-frau einer Agrargemeinschaft. Beide Betriebe nehmen an der Maßnahme "UBB" teil. Die genannte Person besucht einen Biodiversitätskurs. Laut obigem Grundsatz kann der Kurs nur für einen Betrieb angerechnet werden, das heißt, für einen der beiden Betriebe muss eine andere maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebundene Person den Biodiversitätskurs besuchen, sinnvollerweise jemand, der keiner weiteren Weiterbildungsverpflichtung unterliegt.
Beispiel 2: Eine natürliche Person, die auch Geschäftsführer:in einer KG ist, hat eine "UBB"-Weiterbildungsverpflichtung für den eigenen Betrieb zu erfüllen. Mit der KG wird ebenfalls an der ÖPUL-Maßnahme "UBB" teilgenommen. Gibt es bei der KG keine andere maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebundene Person, die die Weiterbildungsverpflichtung erfüllen kann, kann die Schulung ausnahmsweise auch für die juristische Person anerkannt werden.
4| Welche Weiterbildungskurse werden momentan angeboten?
Um die Teilnahme für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, bietet das LFI unterschiedliche Weiterbildungsformate an. Neben Präsenzveranstaltungen in den Bezirken gibt es auch wieder Webinare, die bequem von zu Hause aus besucht werden können. Neu hinzugekommen ist der Onlinekurs als neues Weiterbildungsformat, das dem Kursteilnehmer bzw. der Kursteilnehmerin eine orts- und zeitunabhängige Teilnahme ermöglicht. Die Onlinekurse sind nach Anmeldung mit den persönlichen Zugangsdaten zwölf Monate lang verfügbar. Nach erfolgreicher Absolvierung kann die Teilnahmebestätigung selbst über die Lernplattform ausgedruckt werden.
Die LK Kärnten empfiehlt, die Weiterbildung zeitnah zu absolvieren. Denn neben den fachlichen Inhalten sind auch die Förderauflagen Teil der Weiterbildungsveranstaltungen. Dadurch kann Unklarheiten vorgebeugt und offene Fragen können geklärt werden, um eine richtige Umsetzung der Maßnahme am Betrieb zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bieten das LFI und die LK Kärnten über die Wintermonate zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen zu den in der Tabelle angeführten ÖPUL-Maßnahmen an. Die Kosten betragen 10 Euro pro Stunde (z.B. 30 Euro für Biodiversitätskurs für UBB und BIO).
Die LK Kärnten empfiehlt, die Weiterbildung zeitnah zu absolvieren. Denn neben den fachlichen Inhalten sind auch die Förderauflagen Teil der Weiterbildungsveranstaltungen. Dadurch kann Unklarheiten vorgebeugt und offene Fragen können geklärt werden, um eine richtige Umsetzung der Maßnahme am Betrieb zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bieten das LFI und die LK Kärnten über die Wintermonate zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen zu den in der Tabelle angeführten ÖPUL-Maßnahmen an. Die Kosten betragen 10 Euro pro Stunde (z.B. 30 Euro für Biodiversitätskurs für UBB und BIO).
5| Wie funktioniert die Meldung einer abgeschlossenen Weiterbildung an die AMA?
Die Weiterbildungsbestätigung ist an die Agrarmarkt Austria zu übermitteln. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, wird die Bestätigung für Sie vom LFI an die AMA weitergeleitet. Bereits besuchte Kurse wurden mit Datenstand 15. November 2023 an die AMA gemeldet. Diese sind für die Betriebe unter www.eama.at unter dem Reiter Flächen im Unterpunkt Eingaben/Abfragen einsehbar.
ISP-Kunden aufgepasst!
Betriebe, die das Invekos-Servicepaket der LK Kärnten gebucht haben, können ihren Bildungsgutschein in der Höhe von jährlich 30 Euro für die ÖPUL-Weiterbildungsstunden einlösen. Der Bildungsgutschein hängt immer am Betriebsführer/der Betriebsführerin. Sofern der Bildungsgutschein nicht schon für einen anderen Kurs eingelöst wurde, wird er automatisch bei der Verrechnung der ÖPUL-Weiterbildungsveranstaltung abgezogen.
ACHTUNG: Möchte eine andere in die Bewirtschaftung eingebundene Person den Gutschein einlösen, ist dies vor Rechnungslegung dem LFI telefonisch unter 0 46 3/58 50-25 00 bekanntzugeben.
Termine im Überblick:
UBB und BIO - Biodiversitätskurs (3 h)
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland HBG (5 h)
Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker VGW (10 h)
- Bezirk Feldkirchen: 23. Jänner (Dienstag), 18.30 Uhr, Biosphärenparkverwaltung Nockberge, Nockstadl, Reichenau 7. Februar (Mittwoch), 18.30 Uhr, GH Gfrerer Lipp
- Bezirk Hermagor: 7. Februar (Mittwoch), 9 Uhr, GH Löffele, Watschig
- Bezirk Klagenfurt: 6. Februar (Dienstag), 9 Uhr, Bildungshaus Schloss Krastowitz
- Bezirk St. Veit: 2. Februar (Donnerstag), 18.30 Uhr, Die Zechnerin
- Bezirk Villach: 26. Jänner (Freitag), 9 Uhr, LFS Stiegerhof
- Bezirk Völkermarkt: 25. Jänner (Donnerstag), 18.30 Uhr, GH Tamischwirt
- Webinar: 6. Februar (Dienstag), 9 Uhr
- Bezirk Villach: 23. Jänner (Dienstag), 9 Uhr, LFS Stiegerhof
- Bezirk Völkermarkt: 27. Februar (Dienstag), 9 Uhr, GH Karawankenblick
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland HBG (5 h)
- Bezirk Spittal an der Drau: 5. März (Dienstag), 9 Uhr, Litzlhof
Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker VGW (10 h)
- Modul 2 in Präsenz: 24. Jänner (Mittwoch), 18 Uhr, GH Lindenwirt, Kappel/Krappfeld
- Modul 3 als Webinar: 14. März (Donnerstag), 18 Uhr