2. AMA-Auszahlung für den MFA 2024
Am 25. Juni 2025 werden die ausständigen ÖPUL- und AZ-Prämien im Ausmaß von 25 % vom Jahr 2024 ausbezahlt. Weiters wird die vollständige Prämie für die ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ überwiesen. Berücksichtigt werden auch alle positiv beurteilten Einsprüche und Beschwerden aus AZ, ÖPUL und DIZA.
Ebenso werden zeitgleich die 2. AZ- und ÖPUL-Mitteilung sowie ev. Abänderungsbescheide von DIZA versendet. Diese bitte auf Richtigkeit überprüfen (Kürzungen nach VOK- oder Flächenmonitoring-Auffälligkeiten sowie auf die Gültigkeit der beantragten ÖPUL-Maßnahmen), um gegebenenfalls einen Einspruch zu machen. Die Frist für einen Einspruch gegen Mitteilungen und Beschwerden beträgt 4 Wochen ab Zustellung.
Benötigen Sie bei der Formulierung von Beschwerden oder Einsprüchen Hilfestellung seitens der Bezirksbauernkammer, ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Ebenso werden zeitgleich die 2. AZ- und ÖPUL-Mitteilung sowie ev. Abänderungsbescheide von DIZA versendet. Diese bitte auf Richtigkeit überprüfen (Kürzungen nach VOK- oder Flächenmonitoring-Auffälligkeiten sowie auf die Gültigkeit der beantragten ÖPUL-Maßnahmen), um gegebenenfalls einen Einspruch zu machen. Die Frist für einen Einspruch gegen Mitteilungen und Beschwerden beträgt 4 Wochen ab Zustellung.
Benötigen Sie bei der Formulierung von Beschwerden oder Einsprüchen Hilfestellung seitens der Bezirksbauernkammer, ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.