Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring - Ablauf der Frist am 1. Juli
Im Zuge der Anpassung des AMA-Gütesiegels an die deutsche Haltungsformkennzeichnung der Milchprodukte wurde im Rahmen des Zusatzmoduls „Tierhaltung plus“ eine verpflichtende Teilnahme am erweiterten Tiergesundheitsmonitoring vereinbart.
Da aber einige Tierärzte die Teilnahmeerklärung nicht unterzeichnet haben, ist es notwendig, die vollständig unterschriebene Teilnahmeerklärung (Tierarzt und Landwirt) bis zum 1. Juli 2025 an den TGD - Niederösterreich zu übermitteln.
Aufgrund von Klärung verschiedener Rechtsfragen, sowie Datenübermittlungsnotwendigkeiten, ist eine bundesweite Einigung erfolgt. Einer Unterschrift durch den Tierarzt dürfte nun nichts mehr im Wege stehen.
Übermittlung per Post oder an office@noe-tgd.at.
Ohne gültige Teilnahmeerklärung muss der Betrieb sanktioniert werden.
Da aber einige Tierärzte die Teilnahmeerklärung nicht unterzeichnet haben, ist es notwendig, die vollständig unterschriebene Teilnahmeerklärung (Tierarzt und Landwirt) bis zum 1. Juli 2025 an den TGD - Niederösterreich zu übermitteln.
Aufgrund von Klärung verschiedener Rechtsfragen, sowie Datenübermittlungsnotwendigkeiten, ist eine bundesweite Einigung erfolgt. Einer Unterschrift durch den Tierarzt dürfte nun nichts mehr im Wege stehen.
Übermittlung per Post oder an office@noe-tgd.at.
Ohne gültige Teilnahmeerklärung muss der Betrieb sanktioniert werden.