Einsatz elektronische Rinderohrmarke
In Österreich wird auch nach Gesprächen mit Branchenvertretern verpflichtend die elektronische Ohrmarke eingeführt.
Dies bedeutet, dass zukünftig neben der bekannten konventionellen Ohrmarke auf einem Ohr die zweite Ohrmarke auf dem anderen Ohr mit einem integrierten elektronischen Chip versehen sein wird.
Damit sollen alle Geburten von Kälbern ab voraussichtlich 18. Juli 2019 oder aus Drittländern eingeführte Rinder bereits mit dem neuen System (1 Ohrmarke konventionell und 1 Ohrmarke mit einem Chip) gekennzeichnet werden.
Dies bedeutet, dass zukünftig neben der bekannten konventionellen Ohrmarke auf einem Ohr die zweite Ohrmarke auf dem anderen Ohr mit einem integrierten elektronischen Chip versehen sein wird.
Damit sollen alle Geburten von Kälbern ab voraussichtlich 18. Juli 2019 oder aus Drittländern eingeführte Rinder bereits mit dem neuen System (1 Ohrmarke konventionell und 1 Ohrmarke mit einem Chip) gekennzeichnet werden.
Um aber Restbestände von noch am Betrieb befindlichen „alten Ohrmarkenpaaren“ abzubauen, sollen diese noch bis Ende des Jahres 2019 verwendet werden. Eine Retournierung von nicht benötigten Ohrmarken an die AMA ist nicht möglich.
Funktion der elektronischen Ohrmarke:
Die elektronischen Ohrmarken sind als Nur-Lese-Passiv-Transponder mit FDX-B-Technologie ausgeführt und entsprechen den Normen ISO 11784 und 11785. Auf dem Transponder ist die Lebensnummer des Tieres gespeichert, der Transponderinhalt kann mit Lesegeräten gemäß der Norm ISO 11785 ausgelesen werden. Durch die Installation geeigneter Lesegeräte an Fütterungsautomaten, Melkrobotern, Viehwaagen oder in Tiersammelstellen, Schlachtbetrieben, etc. kann die Lebensnummer der Rinder ausgelesen und entsprechend den beabsichtigten Verwendungszwecken weiterverarbeitet werden.
Erforderliche Ohrmarkenzange:
Für das Einziehen der elektronischen Allflex Ohrmarken ist die bekannte Allflex-Ohrmarkezange in der Farbe ROT erforderlich. Diese Ohrmarkenzange ist seit 2005 erhältlich. Für das Einziehen der elektronischen Ohrmarke muss zuvor der schwarze Kunststoffeinsatz aus der Zangenbacke entfernt werden (siehe Abbildung), damit das Transponder-Lochteil in die Zange eingeführt werden kann. Die konventionelle Allflex Ohrmarke kann auch ohne diesen schwarzen Einsatz eingezogen werden.
Mit der alten Allflex-Ohrmarkenzange in BLAUER Farbe können nur konventionelle Ohrmarken ohne Chip eingezogen werden, nicht jedoch die elektronischen Ohrmarken.
Mit der alten Allflex-Ohrmarkenzange in BLAUER Farbe können nur konventionelle Ohrmarken ohne Chip eingezogen werden, nicht jedoch die elektronischen Ohrmarken.
Um den Aktionstarif nutzen zu können, muss die Zange unter 06245/895127 bzw. per Mail seewald.christian@jacoby-gm.at bestellt werden.
Der Preis beträgt 11,40 Euro (inkl. Versand), ein Zahlschein liegt der Sendung bei.
Der Preis beträgt 11,40 Euro (inkl. Versand), ein Zahlschein liegt der Sendung bei.