Einsatzplanung zur Waldbrandbekämpfung im Bezirk Hollabrunn
Hintergrund: Durch den Klimawandel sind auch im Bezirk Hollabrunn ein früherer Vegetationsbeginn und längere Trockenperioden mit höheren Temperaturen feststellbar, wodurch generell mit einem erhöhten Waldbrandrisiko zu rechnen ist. Waldbrände verursachen hohe ökologische und wirtschaftliche Schäden.
Um den Blaulichtorganisationen ein taugliches Hilfsmittel zur Waldbrandbekämpfung in die Hand zu geben, wird durch die Forstbehörde dieses Projekt im Rahmen eines Waldfachplans umgesetzt. Das über den Waldfonds geförderte Projekt umfasst beispielsweise Ziviltechnikerleistungen (Einschulung der Freiwilligen Feuerwehren zur Erhebungstätigkeit, Erstellen von analogen und digitalen Plänen) und Alutafeln als Orientierungs- bzw. Informationstafeln.
Einen wichtigen Bestandteil bilden dabei die freiwilligen Feuerwehren des Bezirkes. Diese werden von der Bezirkshauptmannschaft mit der Durchführung von Erhebungen für die Erstellung von Einsatzplänen zur Waldbrandbekämpfung betraut.
Zu diesem Zweck werden im Rahmen von Erhebungen und Übungen die Waldgebiete des Bezirkes von den örtlich zuständigen Feuerwehren begangen bzw. Forststraßen mit Feuerwehrfahrzeugen befahren.
Diese Erhebungen sind seitens der Feuerwehren unter Einhaltung folgender Vorgaben durchzuführen:
▪ Die Befahrung von Forststraßen hat außerhalb der Dämmerung und der Nachtstunden zu erfolgen. Die Störung von betrieblichen Abläufen ist tunlichst zu vermeiden.
▪ Die dafür eingesetzten Feuerwehrmitglieder müssen dem Aktivstand der Feuerwehr angehören und haben sich im Zuge ihrer Tätigkeit durch ihre Feuerwehruniform kenntlich zu machen.
▪ Die Befahrung soll im Wesentlichen mit Feuerwehrfahrzeugen erfolgen.
▪ Vor der Befahrung eines Waldgebietes sind tunlichst die Waldeigentümer zu verständigen bzw. das Einverständnis zur Öffnung von Absperrungen herzustellen.
Die neuen Einsatzkarten sind nur den Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Behörde) zugänglich. Es handelt sich um Spezialkarten, die nur „für den Dienstgebrauch“ verwendet werden dürfen.
Natürlich sind diese Karten auch für andere Einsätze im Wald, wie zum Beispiel Fahrzeugbergungen oder Rettungseinsätze (Menschensuche, Forstunfälle) verwendbar.
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ersucht daher, die von den Erhebungen betroffenen Waldbesitzer um Unterstützung bei der Erstellung dieser Einsatzplanungen.
Um den Blaulichtorganisationen ein taugliches Hilfsmittel zur Waldbrandbekämpfung in die Hand zu geben, wird durch die Forstbehörde dieses Projekt im Rahmen eines Waldfachplans umgesetzt. Das über den Waldfonds geförderte Projekt umfasst beispielsweise Ziviltechnikerleistungen (Einschulung der Freiwilligen Feuerwehren zur Erhebungstätigkeit, Erstellen von analogen und digitalen Plänen) und Alutafeln als Orientierungs- bzw. Informationstafeln.
Einen wichtigen Bestandteil bilden dabei die freiwilligen Feuerwehren des Bezirkes. Diese werden von der Bezirkshauptmannschaft mit der Durchführung von Erhebungen für die Erstellung von Einsatzplänen zur Waldbrandbekämpfung betraut.
Zu diesem Zweck werden im Rahmen von Erhebungen und Übungen die Waldgebiete des Bezirkes von den örtlich zuständigen Feuerwehren begangen bzw. Forststraßen mit Feuerwehrfahrzeugen befahren.
Diese Erhebungen sind seitens der Feuerwehren unter Einhaltung folgender Vorgaben durchzuführen:
▪ Die Befahrung von Forststraßen hat außerhalb der Dämmerung und der Nachtstunden zu erfolgen. Die Störung von betrieblichen Abläufen ist tunlichst zu vermeiden.
▪ Die dafür eingesetzten Feuerwehrmitglieder müssen dem Aktivstand der Feuerwehr angehören und haben sich im Zuge ihrer Tätigkeit durch ihre Feuerwehruniform kenntlich zu machen.
▪ Die Befahrung soll im Wesentlichen mit Feuerwehrfahrzeugen erfolgen.
▪ Vor der Befahrung eines Waldgebietes sind tunlichst die Waldeigentümer zu verständigen bzw. das Einverständnis zur Öffnung von Absperrungen herzustellen.
Die neuen Einsatzkarten sind nur den Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Behörde) zugänglich. Es handelt sich um Spezialkarten, die nur „für den Dienstgebrauch“ verwendet werden dürfen.
Natürlich sind diese Karten auch für andere Einsätze im Wald, wie zum Beispiel Fahrzeugbergungen oder Rettungseinsätze (Menschensuche, Forstunfälle) verwendbar.
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn ersucht daher, die von den Erhebungen betroffenen Waldbesitzer um Unterstützung bei der Erstellung dieser Einsatzplanungen.