Entsorgung von gereinigten Pflanzenschutzmittel-Gebinden
Betriebe, die im Besitz eines PSM-Sachkundenachweises sind, können nun auch leere, gereinigte Gebinde von Pflanzenschutzmitteln mit dem Gefahrensymbol „Gesundheitsgefahr“ bei gewerblichen Übergabestellen für Verpackungen kostenlos abgeben.
Dabei gilt Folgendes:
Die Verpackung wurde bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet (Entsorgungsbeitrag im Kaufpreis inkludiert).
Wenn direkt über eine gewerbliche Sammelstelle entsorgt wird, ist eine Registrierung im Anfallstel-lenregister der Verpackungskoordinierungsstelle VKS erforderlich (https://www.wirtschaft- sam-melt.at/anfallstellenregister).
Sollte die Sammlung von leeren, gereinigten Gebinden durch einen Vertreiber (zB Lagerhaus und Landesproduktenhändler) erfolgen, braucht sich nur dieser beim VKS registrieren.
Eine kostenlose Abgabe ist ausschließlich für Kunststoffflaschen und -kanister bis inklusive 25 Liter Fassungsvermögen möglich.
Oberstes Gebot bei der Entsorgung von Pflanzenschutzmittelgebinden ist:
die Gebinde müssen komplett sauber sein - Reste entleeren und mind. 3x ausspülen - Austropfen und trocknen lassen
nicht verschließen und Verschlüsse separat abgeben
abschließende Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit
bei Gebinden mit Gefahrensymbolen - Gefahrensymbole müssen vollständig entfernt oder unkenntlich gemacht werden
Weiterhin von einer kostenlosen Abgabe ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „Giftig“ (= Totenkopf-Symbol).
Eine Liste der gewerblichen Übergabestellen finden Sie auf www.wirtschaft-sammelt.at.
Die Entsorgung über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne ist nicht zulässig!
Dabei gilt Folgendes:
Die Verpackung wurde bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet (Entsorgungsbeitrag im Kaufpreis inkludiert).
Wenn direkt über eine gewerbliche Sammelstelle entsorgt wird, ist eine Registrierung im Anfallstel-lenregister der Verpackungskoordinierungsstelle VKS erforderlich (https://www.wirtschaft- sam-melt.at/anfallstellenregister).
Sollte die Sammlung von leeren, gereinigten Gebinden durch einen Vertreiber (zB Lagerhaus und Landesproduktenhändler) erfolgen, braucht sich nur dieser beim VKS registrieren.
Eine kostenlose Abgabe ist ausschließlich für Kunststoffflaschen und -kanister bis inklusive 25 Liter Fassungsvermögen möglich.
Oberstes Gebot bei der Entsorgung von Pflanzenschutzmittelgebinden ist:
die Gebinde müssen komplett sauber sein - Reste entleeren und mind. 3x ausspülen - Austropfen und trocknen lassen
nicht verschließen und Verschlüsse separat abgeben
abschließende Sichtkontrolle auf Reinheit und Sauberkeit
bei Gebinden mit Gefahrensymbolen - Gefahrensymbole müssen vollständig entfernt oder unkenntlich gemacht werden
Weiterhin von einer kostenlosen Abgabe ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel-Gebinde mit dem Gefahrensymbol „Giftig“ (= Totenkopf-Symbol).
Eine Liste der gewerblichen Übergabestellen finden Sie auf www.wirtschaft-sammelt.at.
Die Entsorgung über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne ist nicht zulässig!