Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau"
- Variante 1
Umbruch ab 10.10.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis 30.09. (ausgenommen Überqueren der Fläche zur Bewirtschaftung der Nachbarflächen); Nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst.
- Variante 2
Umbruch ab 15.2.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 7 Mischungspartnern aus mindestens 3 Pflanzenfamilien.
- Variante 3
Umbruch ab 15.11.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 4
Umbruch ab 15.2.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 5
Umbruch ab 1.3.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien.
- Variante 6
Umbruch ab 21.3.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen laut Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko).
- Variante 7
Umbruch ab 31.1.
Einzuhaltende Bedingungen:
Ansaat von Begleitsaaten zwischen oder in den Reihen bei Winterraps mit mindestens 3 Mischungspartnern aus mindestens 2 Pflanzenfamilien, kein Herbizideinsatz nach dem Vierblattstadium des Rapses bis zum Ende des Begrünungszeitraumes.
Bis 15. April wurden die geplanten Zwischenfrüchte bereits im MFA bekannt gegeben. Sollten jedoch geplante Begrünungen nicht angelegt werden können, Varianten geändert oder zusätzliche Begrünungen angelegt werden, können bis zu folgenden Terminen Korrekturen und Ergänzungen durchgeführt werden:
Mulchsaat (MS) und Direktsaat (DS) taugliche Begrünungsvarianten im MFA 2025 sind Variante 2, 4, 5 und 6. Für den Zuschlag von Mulch- und Direktsaat ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2025 notwendig.
- Varianten 1, 2 und 3 bis spätestens 31. August
- Varianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September
Mulchsaat (MS) und Direktsaat (DS) taugliche Begrünungsvarianten im MFA 2025 sind Variante 2, 4, 5 und 6. Für den Zuschlag von Mulch- und Direktsaat ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2025 notwendig.
Häckseltermin bei ÖPUL - Begrünung
Bei der ÖPUL - Maßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“ ist Häckseln, Mahd ohne Abtransport und Walzen bei der Variante 1 ab 1. Oktober und bei den Varianten 2 bis 6 erst ab dem 1. November des jeweiligen Jahres zulässig. Das Anwalzen des Saatbettes unmittelbar nach der Anlage der Begrünung ist zur Rückverfestigung zulässig.