Waldbrandverordnung
Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik hat daher für die Bezirke Hollabrunn und Korneuburg eine erhöhte Waldbrandgefahr festgestellt.
In Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereich sind deshalb jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Vegetation/Streuauflage oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.