Pflegeauflagen bei Biodiversitätsflächen bei UBB und BIO
Pflegeauflagen am Ackerland
!!!Prüfen Sie vor der Durchführung von Pflegemaßnahmen, wie Sie die jeweiligen Acker DIV-Flächen in Ihrer Feldstücksliste beantragt haben!!!
- Mahd mit/ohne Abtransport, häckseln, mulchen oder beweiden
- Mind.1-mal in 2 Jahren, max. 2-mal jährlich.
- Nutzung nur bei Beantragung als „Sonstiges Feldfutter mit DIV“.
- Keine Nutzung bei Beantragung als „Grünbrache mit DIV“.
- Erlaubt ist: Häckseln, Mulchen oder Mahd ohne Abtransport.
- Auf 75% der gemeldeten Biodiversitätsflächen des Betriebes (nicht je Schlag) ist Mähen/Häckseln/Mulchen/Weide frühestens ab 1. August erlaubt, auf den anderen 25% ist dies ohne zeitliche Einschränkung (auch vorher) zulässig.
- Eine Beweidung ist jedoch generell erst ab dem 1. August zulässig.
- Ein Reinigungsschnitt zur Bekämpfung von Beikräutern ist im Jahr der Neuanlage auch vor dem 1. August zulässig. Wird dieser Pflegeschnitt nicht von der Fläche verbracht, zählt er nicht als Mahd/Häckseln hinsichtlich der Maximalanzahl und der 25 %-Grenze (Verunkrautung mittels verorteten Fotos dokumentieren).
- Drusch ist nicht erlaubt.
- Düngung und Pflanzenschutz sind vom 1. Jänner des ersten DIV-Jahres bis zum Umbruch bzw. zur Umwandlung in eine andere Kultur verboten.
- Beseitigung des Aufwuchses ist nur mechanisch erlaubt, nicht mit Totalherbiziden.
- Ein Umbruch ist frühestens am 15. September des 2. Jahres erlaubt. Im Falle des Anbaues einer Winterung oder Zwischenfrucht ist der Umbruch bereits nach dem 31. Juli des 2. Jahres möglich.
- Bei „NAT-Flächen und EBW-Flächen“ sind Auflagen laut Projektbestätigung einzuhalten.
Pflegeauflagen am Grünland
DIVSZ
Nutzung:
DIVNFZ
Nutzung:
DIVAGF
Nutzung:
DIVRS
Nutzung:
Bei Grünlandbiodiversitätsflächen, die in Kombination mit Naturschutz als „NAT DIVSZ“ oder Ergebnisorientierter Bewirtschaftung „EBW DIVSZ“ angegeben wurden, sind die Auflagen laut Projektbestätigung einzuhalten.
Nutzung:
- 1. Mahd/Weide mit 2. Mahd vergleichbarer Schläge, frühestens am 15. Juni, jedenfalls ab 15. Juli (Vorverlegung Schnittzeitpunkt möglich - siehe eigener Artikel)
- Befahren ist möglich
- Keine Düngung vor 1. Nutzung
DIVNFZ
Nutzung:
- Nach 1. Mahd/Weide mind. 9 Wochen nutzungsfreier Zeitraum, jedenfalls 2 Nutzungen/Jahr
- Kein Befahren während des nutzungsfreien Zeitraums
- Keine Düngung während des nutzungsfreien Zeitraums
DIVAGF
Nutzung:
- Letzte Mahd/Weide am 15. August
- Kein Befahren ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr
- Keine Düngung ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr
DIVRS
Nutzung:
- 1. Mahd/Weide frühestens am 15. Juli, max. 2 Nutzungen/Jahr (ausgenommen Reinigungsschnitt im 1. Jahr)
- Befahren ist möglich
- Nur Festmist-/ Festmistkompost
Bei Grünlandbiodiversitätsflächen, die in Kombination mit Naturschutz als „NAT DIVSZ“ oder Ergebnisorientierter Bewirtschaftung „EBW DIVSZ“ angegeben wurden, sind die Auflagen laut Projektbestätigung einzuhalten.