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Pheromonfallen bei Zuckerrüben-Prämie sicher und einfach beantragen

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04.02.2025 | von DI Elisabeth Kerschbaumer - Gültigkeit: Niederösterreich bis 30.06.2025

Das Aufstellen von Pheromonfallen gegen den Rübenderbrüssler wird ab 2025 als Zuschlag zur UBB- oder Bioprämie bezahlt. Doch welche Bedingungen sind mit diesem Zuschlag verbunden und wie lässt er sich beantragen?

Kübelvonoben_Pheromonringerl_vieleKäferimKübel_LorenzMayr.jpg © Lorenz Mayr/LK Niederösterreich
Die Fallen bestehen aus einem Kübel und einem Pheromonring, der an einem Draht am oberen Rand des Kübels befestigt ist. Damit der Käfer in den Kübel reinfallen kann, ist der Kübel bis zum oberen Rand einzugraben. © Lorenz Mayr/LK Niederösterreich

Wie die Fallen funktionieren

Die Fallen bestehen aus einem Kübel und einem kleinen Pheromonring, der an einem Draht am oberen Rand des Kübels befestigt ist. Sowohl Kübel als auch Pheromonring sind bei der Agrana, über Lagerhäuser oder am Rübenplatz erhältlich. Unbeschädigte Kübel aus den Vorjahren können wieder verwendet werden. Damit der Käfer in den Kübel reinfallen kann, ist der Kübel bis zum oberen Rand einzugraben. Auf exakten Bodenschluss ist zu achten. Die Oberkante der Kübel muss mit der Bodenoberfläche abschließen und soll keine zusätzliche Barriere darstellen. Die Kübel sollte man vor dem Blattschluss der Zuckerrüben entfernen, da sie danach schwer auffindbar sind.

Förderbedingungen für 150 Euro pro Hektar

  • Teilnahme an "UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise".
  • Mindestens 15 Fallen pro Hektar sind aufzustellen. Der Aufstellungsort im Rübenschlag ist frei wählbar. Die Fallen müssen nicht gleichmäßig verteilt werden, man kann sie auch nur am Rand der Fläche aufstellen.
  • Die Fallen sind auf aktuellen Zuckerrübenflächen und/oder auf Flächen vom Vorjahr - wo im MFA 2024 Zuckerrüben waren - aufzustellen. Man muss nicht auf allen möglichen Schlägen Fallen aufstellen, man kann auch nur mit einer Fläche teilnehmen.
  • Spätestens 14 Tage nach dem Anbau der Zuckerrüben sind die Fallen einzugraben, auf Vorjahresrübenflächen zum gleichen Zeitpunkt. Frühestens nach fünf Wochen dürfen und spätestens vor der Ernte müssen die Fallen wieder entfernt werden.
  • Die Fallen sind regelmäßig zu entleeren. In den ersten fünf Wochen mindestens zwei Mal. In der Praxis wird bei stärkerem Käferauftreten ein deutlich häufigeres Entleeren notwendig und sinnvoll sein.
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen und aufzubewahren. Aufzuzeichnen sind: Anzahl der Fallen, Datum des Aufstellens, Datum der Entleerung und Kontrolle der Fallen sowie Datum der Entfernung der Fallen. Hier geht´s zum Leerformular.
  • Belege über den Bezug der Pheromone sind am Betrieb aufzubewahren. Die verwendeten Fallen sind bis zum Ende der Vegetationsperiode aufzubewahren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan zu zeigen.
  • Bei Umbruch der Zuckerrübenfläche und keinem Nachbau von Rüben kann der Zuschlag nicht beantragt werden.

Unterschiede zur bisherigen Landesförderung

In den beiden Vorjahren wurde das Aufstellen der Pheromonfallen in NÖ über eine Landesförderung unterstützt. Die Voraussetzungen und die Höhe der Förderung waren die gleichen wie sie es ab 2025 im ÖPUL 2023 sind. Mit zwei Ausnahmen: Die Landesförderung war nicht an die Teilnahme an UBB oder Bio gebunden und wurde nur für aktuelle Zuckerrübenflächen gewährt. Die Beantragung der Landesförderung erfolgte nicht über den Mehrfachantrag sondern in einer eigenen Erfassungsmaske im eAMA.

Code "PZR"* im Mehrfachantrag 2025

Für die Beantragung ab 2025 ist im MFA 2025 eine lagegenaue Kennzeichnung der Flächen, auf der die Pheromonfallen aufgestellt werden, mit dem Code "PZR" erforderlich. Bis 15. April 2025 ist der Zuschlag zu beantragen. Am einfachsten und sichersten ist es, ausreichend viele Fallen aufzustellen, damit der gesamte Rüben- und/oder Vorjahresrübenschlag mit "PZR" codiert werden kann. Bei kleineren Schlägen wird diese Empfehlung jedenfalls umsetzbar sein.

Beispiele

Beispiel: Zwei Hektar Zuckerrüben am Feldstück 2 => 30 Fallen auf diesen zwei Hektar eingraben, egal an welcher Stelle => gesamter Zuckerrübenschlag mit 2 ha kann mit PZR codiert werden.

Werden auf aktuellen Zuckerrübenschlägen und  jenen vom Vorjahr weniger als 15 Fallen pro Hektar aufgestellt, muss eine anteilige PZR-Schlagfläche berechnet und auch lagegenau digitalisiert werden. Lagegenau bedeutet, an jener Seite des Schlages, wo die Fallen in der Natur eingegraben werden.

Beispiel: Fünf Hektar Winterweichweizen am Feldstück 3 - 2024 waren dort Zuckerrüben - 30 Fallen werden eingegraben => nur 2 ha dürfen mit PZR codiert werden => Schlagdigitalisierung wegen PZR => an der Stelle des Weizenschlages, wo die Fallen eingegraben werden, notwendig.

Eine PZR-Schlagdigitalisierung benötigt bei der MFA-Abgabe aufgrund der Flächenberechnung und der Digitalisierung deutlich mehr Zeit. Für den Antragsteller birgt sie das Risiko, dass bei einer Vor-Ort-Kontrolle die Fallen außerhalb des PZR-Schlages vorgefunden werden und der Zuschlag gekürzt wird. Nichtsdestotrotz wird sie bei größeren Zuckerrübenflächen notwendig sein. Nicht empfohlen wird eine PZR-Schlagdigitalisierung wegen wenigen Kübeln. Der damit verbundene Digitalisierungsaufwand und das Risiko einer Abweichung bei Vor-Ort-Kontrollen übersteigt den Nutzen.

Antragskontrolle nach dem Eingraben

Das Wichtigste zum Schluss: Die Beantragung erfolgt zum überwiegenden Teil vor dem tatsächlichen Aufstellen der Fallen. Daher ist nach dem Eingraben der Fallen eine Eigenkontrolle der MFA-Beantragung wichtig und bei Bedarf eine Korrektur umgehend durchzuführen.

Beantragungstipps in aller Kürze

  • So viele Fallen eingraben, damit der gesamter Zuckerrüben- und/oder Vorjahreszuckerrübenschlag mit PZR* codiert werden kann. => 15 Fallen pro Hektar
  • Gut vorbereitet zur MFA-Abgabe, wenn Schlagbildung notwendig ist. => Wie viele Fallen werden wo eingegraben
  • Nach dem Eingraben der Fallen Beantragung im Mehrfachantrag kontrollieren und bei Bedarf korrigieren.

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