Schulabsolventen, die einen entsprechenden Vermerk im Zeugnis haben (Bestätigung, dass im Rah-men der Ausbildung Kenntnisse entsprechend § 5 der Tiertransport-Ausbildungs-VO gemäß Anhang IV erworben wurde), können bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde den Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen. Eine Terminvereinbarung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft – Fachgebiet Veterinärwesen ist dazu notwendig.