Umbruch von Begrünungen: Fristen und zulässige Methoden im Überblick
Bei UBB- oder Bio-Prämie ist Erosionsschutz wichtig
Werden auf steilen Flächen ab 0,50 Hektar mit überwiegender Hangneigung von mehr als zehn Prozent erosionsgefährdete Kulturen angebaut, so wird die UBB/BIO- Prämie auf diesem Schlag nur ausbezahlt, wenn ein erosionsmindernder Anbau gemäß der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ durchgeführt wird. Beachten Sie dazu die Auflagen der jeweiligen Maßnahmen aus dem Maßnahmeninfoblatt zu „Erosionsschutz Acker“.