Wein-Bestandsmeldung bis spätestens 15. August erforderlich!
Betriebe mit einer Ernte von Trauben, aus denen mehr als 3.000 l Wein selbst erzeugt wurde, müssen die Wein-Bestandsmeldung mit Stichtag 31. Juli 2026 verpflichtend bis spätestens 15. August elektronisch erfassen. Betriebe mit einer geringeren Menge können die Bestandsmeldung weiterhin auch in Papierform bei der Gemeinde der Betriebsstätte abgeben, sie sind aber nicht von der Abgabe der Bestandsmeldung ausgenommen.
Die Bezirksbauernkammern stehen Ihnen bei Fragen bzw. für die Eingabe gerne zur Verfügung. Terminvereinbarung erforderlich:
BBK Hollabrunn - Tel.-Nr. 05 0259 40600
BBK Korneuburg - Tel.-Nr. 05 0259 40800
Für die Online-Eingabe ist ihr persönlicher Wein-Online-Zugangscode erforderlich!
Die Bezirksbauernkammern stehen Ihnen bei Fragen bzw. für die Eingabe gerne zur Verfügung. Terminvereinbarung erforderlich:
BBK Hollabrunn - Tel.-Nr. 05 0259 40600
BBK Korneuburg - Tel.-Nr. 05 0259 40800
Für die Online-Eingabe ist ihr persönlicher Wein-Online-Zugangscode erforderlich!