ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger WD und Gülleseparation“
Die bodennah ausgebrachten Güllemengen sowie die separierte Güllemenge können bis spätestens 30. November 2024 korrigiert bzw. ergänzt werden. Kontrollieren Sie Ihre Angaben (m³) im MFA 2024 mit der tatsächlich ausgebrachten Menge. Allfällige Korrekturen/Ergänzungen können im eAMA selbsttätig oder nach telefonischer Terminvereinbarung in der BBK durchgeführt werden.
Weiters sind über die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle sowie des Ausbringungszeitpunktes und -verfahrens schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
Weiters sind über die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle sowie des Ausbringungszeitpunktes und -verfahrens schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.