ÖPUL-Weiterbildungen im Angebot
ÖPUL 2023-Maßnahmen mit prämienrelevanten Weiterbildungen
In Niederösterreich werden fünf Maßnahmen mit prämienrelevanter Weiterbildung angeboten. Je nach Maßnahme sind das Stundenausmaß und die geforderten Schulungsthemen unterschiedlich. Außerdem sind in einigen freiwilligen Zuschlägen Weiterbildungen vorgeschrieben.
ÖPUL: Maßnahmen, Weiterbildungsstunden und relevante Schulungsthemen
ÖPUL-Maßnahme | Thema | Stundenausmaß |
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) | Biodiversitätsrelevante Themen | 3 |
UBB: Zuschlag Naturschutz - Monitoring | Einführung ins Monitoring | 3 |
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) | Biodiversitätsrelevante Themen | 3 |
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) | Biorelevante Themen | 5 |
Bio: Zuschlag Naturschutz - Monitoring | Einführung ins Monitoring | 3 |
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel (EEB) | Stickstoffdüngung, angepasste Nutzungshäufigkeit im Grünland | 3 |
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) | Grundwasserschutz, Humusaufbau, wassersparende Bewirtschaftungsmethoden, grundwasserschonende Bewässerung, stickstoff-/emissionsreduzierte Fütterung, Gewässerschutzkonzept | 10 |
GWA – Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien | Bodenproben, Humusaufbau, pfluglose Bodenbearbeitung | 3 |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) | Grünlandbewirtschaftung, abgestufter Wiesenbau | 5 |
Bis spätestens Dezember 2025 weiterbilden
ÖPUL-Weiterbildungen können seit 1. Jänner 2022 bei einem akkreditierten Bildungsanbieter besucht werden, wie zum Beispiel dem LFI NÖ. Zu absolvieren sind sie bis spätestens 31. Dezember 2025. In der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ und dem freiwilligen Zuschlag „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ läuft die Frist bis 31. Dezember 2026. Für die freiwilligen Zuschläge „Naturschutz-Monitoring“ in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologisch Wirtschaftsweise“ ist im ersten Teilnahmejahr an einer Einführungsveranstaltung teilzunehmen.
Wer darf ÖPUL-Weiterbildungen besuchen?
Folgende Personen dürfen an ÖPUL 2023-Weiterbildung teilnehmen:
- Betriebsführer
- Maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person – siehe Infokasten „Wer zählt zu den maßgeblich am Betrieb tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Personen?“
Mehrere Betriebe in einer Familie?
Gibt es innerhalb einer Familie mehrere Betriebe, so ist eine gegenseitige Anrechnung von Weiterbildungsstunden nicht zulässig, da jeder Betrieb auf eigene Gefahr und Rechnung eigenständig wirtschaften muss. Es ist daher nicht möglich, dass einer der Ehepartner die Weiterbildungsverpflichtung für beide Betriebe erfüllt, weil er auf dem anderen Betrieb maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebunden ist. Sonst wäre die Betriebsteilung nicht gerechtfertigt.
Wer zählt zu den maßgeblich am Betrieb tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Personen?
Das ist eine Person, die am Betrieb mitarbeitet und in die betriebliche Entscheidungsfindung eingebunden ist. Zum Beispiel:
- Ehepartner des Betriebsleiters:der Betriebsleiterin (Partner hat keinen eigenen Betrieb)
- Pensionierter Elternteil des Betriebsleiters:der Betriebsleiterin
- Hofnachfolger, sofern er:sie keinen eigenen Betrieb führt
- Verwalter
- Angestellter
- Gesellschafter
- Maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Personen dürfen nur aufgrund betrieblicher Erfordernisse die Weiterbildungen besuchen. Dies muss auch bei einer Vor-Ort-Kontrolle bewiesen werden. Solch betriebliche Erfordernisse können sein:
- Gutsbetrieb: der Verwalter nimmt teil, weil er die betrieblichen Entscheidungen trifft und den Überblick über den Betrieb hat
- Vater ist Betriebsführer, der Sohn ist zukünftiger Hofnachfolger ohne Betrieb: der Sohn erledigt alle Tätigkeiten am Betrieb und ist in die Entscheidungen eingebunden und kann somit an der Weiterbildung teilnehmen.
Zwei Betriebe: Weiterbildungsverpflichtung?
Prinzipiell darf eine Person nur für einen Betrieb einen Kurs besuchen, am besten die Betriebsführer. Für zwei Betriebe einen Kurs zu besuchen, ist nur dann ÖPUL-konform, wenn
- es keine andere Person gibt, die den Kurs besuchen kann. Beispiel: Betrieb A = Max Muster (natürliche Person), Betrieb B = Max Muster GmbH (juristische Person, keine weitere Person als Gesellschafter integriert). Hier kann Max Muster für beide Betriebe mit einem Kursbesuch die Weiterbildung absolvieren.
- es zwar eine weitere Person gibt, diese aber keine maßgeblich tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person ist. Beispiel: Betrieb A = Max Muster (natürliche Person), Betrieb B ist Gutsverwaltung Langegg, bei der Max Muster Verwalter ist. Bei der Gutsverwaltung gäbe es zwar den Gutsherrn, der aber nicht in die Bewirtschaftung eingebunden ist. Dann wäre es legitim, dass Max Muster den Kurs sowohl für seinen als auch für den Gutsbetrieb macht.
Infos über aktuelle ÖPUL-Weiterbildungen
Ab Herbst bieten die Bezirksbauernkammern für alle ÖPUL-Maßnahmen mit prämienrelevanter Weiterbildung Kurse an. Infos dazu erhalten Sie unter noe.lfi.at oder im aktuellen BBK-Rundschreiben.