Alm/Weidemeldung RINDER ab 2021 – Neuerungen
- Weide-Zeitraum für Alm-/Weidemeldung RINDER auf 1. April bis 15. November (ursprünglich 15. Oktober) verlängert
- ACHTUNG! Ab 2021 muss innerhalb von 14 Tagen tatsächliches Abtriebsdatum verpflichtend ONLINE bestätigt/korrigiert werden (auch dann, wenn es mit dem angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt)
- Meldung von Ersatzrindern nicht mehr möglich
- Bewirtschafter der Flächen auf die Rinder aufgetrieben werden, ist für ordnungsgemäße und zeitgerechte Auf- und Abtriebsmeldung verantwortlich
- Erstellen Vorschlagsliste für Auftreiber im RinderNET (= Service der AMA) möglich:
- Ziel ist fehlerfreie, einfache und zeitgerechte Alm-/Weidemeldung RINDER
- Vorschlagsliste erscheint nach Speichern der Vorschlagsliste am nächsten Tag beim Alm- bzw. Weidebetrieb
- Vorschriften des Tiertransportgesetzes beim Transport auf die Alm oder Gemeinschaftsweide müssen eingehalten werden (Mitführen der Tiertransportpapiere – Viehverkehrsschein)
- Nähere Informationen und Hilfestellung in Ihrer BBK.
- Formular für die Bekanntgabe Alm/Weidemeldung RINDER in Ihrer BBK erhältlich.
- WICHITG! Entsprechende Daten müssen zeitgerecht in der BBK einlangen, um keinesfalls die 14-tägige Meldefrist zu überschreiten (Meldedatum = Eingabedatum in der BBK)