Ammoniak - Reduktionsverordnung - Was ändert sich?
- Einarbeitung auf Flächen ohne Bodenbedeckung:
eingearbeitet werden (Aufzeichnungspflicht beachten).
- Kleinbetriebe (unter 5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche) können bis 31. Dezember 2027 zumindest
8 Stunden nach Ausbringung einarbeiten. Ab 1.1.2028 müssen auch diese Betriebe innerhalb von 4
Stunden einarbeiten.
- Abdeckungen:
(Hexa Cover, Folien) vollflächig abzudecken oder verfügen über eine 20 cm dicke Schwimmdecke
oder künstlich hergestellte „Schwimmdecken“ durch organisches Material wie Strohhäcksel oder
vergleichbarem Material.
- Es darf maximal 2mal pro Jahr ein Manipulationsvorgang erfolgen. Nach dem Aufrühren muss die
Schwimmdecke wiederhergestellt werden. Die Manipulation und die eventuelle Wiederherstellung der
Schwimmdecke muss aufgezeichnet werden