Biokontrollkostenzuschuss
Gefördert werden 80% der Nettokosten der Biokontrolle für die ersten fünf Jahre. In Anspruch genommen werden kann die Förderung bis einschließlich 2027.
Die Antragstellung erfolgt über die DFP (Digitale Förderplattform der AMA; ID-Austria erforderlich).
Erst nach Genehmigung können anschließend jährlich die Zahlungsanträge eingereicht werden.
Neben den Biokontrollkosten sind auch folgende Qualitätsregelungen förderbar:
▪ geschützte Ursprungsbezeichnungen, zB g.g.A., g.U.
▪ geschützte geografische Angaben im Weinsektor
▪ AMA-Gütesiegel für Rinderhaltung, Milchkühe, Schweinehaltung, Hühner- und Putenmast, Schafe und Ziegen, Fischaufzucht, Obst/Gemüse/Erdäpfel
▪ AMA-Biosiegel
▪ AMA-Genussregion Direktvermarktung
Die Antragstellung erfolgt über die DFP (Digitale Förderplattform der AMA; ID-Austria erforderlich).
Erst nach Genehmigung können anschließend jährlich die Zahlungsanträge eingereicht werden.
Neben den Biokontrollkosten sind auch folgende Qualitätsregelungen förderbar:
▪ geschützte Ursprungsbezeichnungen, zB g.g.A., g.U.
▪ geschützte geografische Angaben im Weinsektor
▪ AMA-Gütesiegel für Rinderhaltung, Milchkühe, Schweinehaltung, Hühner- und Putenmast, Schafe und Ziegen, Fischaufzucht, Obst/Gemüse/Erdäpfel
▪ AMA-Biosiegel
▪ AMA-Genussregion Direktvermarktung