Investitionen Weinmarktordnung
Die Neu-Beantragung von Investitionszuschüssen für Verarbeitungseinrichtungen, Infrastruktur und Vermarktung von Weinbaubetrieben wird heuer wieder im Zeitraum 1. August bis 30. November möglich sein. Zu beachten ist diesbezüglich, dass die Lieferung, Rechnungslegung und Bezahlung des Investitionsgegenstands erst nach Absenden des Antrages erfolgen dürfen!