Dauergrünlandwerdung beachten!
Um die Dauergrünlandwerdung zu vermeiden ist es erforderlich, dass nach fünf Jahren Ackerfeldfutter unbedingt eine andere Kultur (= Ackerkultur) angebaut und diese im 6. MFA beantragt wird.
Fruchtfolge mit Ackerkulturen, welche zu einer Bestandsänderung führen:
Durchgeführte Fruchtfolgemaßnahmen sind zu dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren, z.B. Saatgutrechnung, Saatgutmenge, betroffenes Feldstück (Schlag), eingesäte Kultur, angewandte Sätechnik, gegebenenfalls Maschinen(ring)-abrechnung (mit Angabe der bearbeiteten Feldstücke und Fläche), Datum der Einsaat. Weiteres wird empfohlen, geolokalisierte Fotos zu machen.
Die Aussaat muss bis spätestens 15. Mai erfolgen.
Fruchtfolge mit Ackerkulturen, welche zu einer Bestandsänderung führen:
- aktive Bestandsänderung vor dem 6. MFA (Herbst 2024 oder Frühjahr 2025)
- Änderung der Schlagnutzung im MFA 2025 auf:
- Ackerkultur wie z.B. Getreide, Raps, Kartoffel, … oder eine
- Leguminose in Reinsaat: Klee, Luzerne oder
- durch reinsortigen Einbau von Klee/Luzerne in bestehendes Kleegras
(Achtung: max. 40 % Grasanteil im Bestand) und Code „LRS“ im MFA 2025.
- Nachsaat von Gräsern (mind. 2 Grasarten) mit einer Aussaatmenge von mindestens 20 kg/ha - Beantragung der entsprechenden Ackerfutter-Schlagnutzungsart und dem Code „NSG“ (NSG = NachSaatGräser).
Durchgeführte Fruchtfolgemaßnahmen sind zu dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren, z.B. Saatgutrechnung, Saatgutmenge, betroffenes Feldstück (Schlag), eingesäte Kultur, angewandte Sätechnik, gegebenenfalls Maschinen(ring)-abrechnung (mit Angabe der bearbeiteten Feldstücke und Fläche), Datum der Einsaat. Weiteres wird empfohlen, geolokalisierte Fotos zu machen.
Die Aussaat muss bis spätestens 15. Mai erfolgen.