Düngung mit Harnstoff
Bei der Anwendung von nicht stabilisiertem Harnstoff als Bodendünger sind auf Grundlage der Ammoniakreduktionsverordnung ab heuer folgende Auflagen zu beachten: Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Hierfür sind ebenfalls Aufzeichnungen in der bereits oben (Wirtschaftsdüngereinarbeitung) genannten Form notwendig.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einem Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: Als Kopfdünger ist Harnstoff nur noch mit Ureasehemmstoff ohne Einarbeitung zulässig. Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; UTEC® 46
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.
Hierfür sind ebenfalls Aufzeichnungen in der bereits oben (Wirtschaftsdüngereinarbeitung) genannten Form notwendig.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einem Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: Als Kopfdünger ist Harnstoff nur noch mit Ureasehemmstoff ohne Einarbeitung zulässig. Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; UTEC® 46
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.