Wirtschaftsdünger und Harnstoff - Einarbeitung auf LN ohne Bodenbedeckung
Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogasgülle, Gärresten, nicht stabilisierten Harnstoffdüngern und nicht entwässertem Klärschlamm auf Flächen ohne Bodenbedeckung hat möglichst innerhalb von
4 Stunden zu erfolgen und ist bis spätestens 12 Stunden nach der Ausbringung abzuschließen.
Bei Betrieben mit mehr als 5 ha Ackerfläche sind dazu folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausbringung zu führen,
7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Entsprechende Aufzeichnungsformulare liegen in der Bezirksbauernkammer auf.
4 Stunden zu erfolgen und ist bis spätestens 12 Stunden nach der Ausbringung abzuschließen.
Bei Betrieben mit mehr als 5 ha Ackerfläche sind dazu folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
- Feldstücksbezeichnung und Feldstücksgröße (bzw. Schlagbezeichnung und Schlaggröße)
- Anzubauende Kultur
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Ausbringung
- Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Einarbeitung
- Art des ausgebrachten Düngemittels
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Ausbringung zu führen,
7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Entsprechende Aufzeichnungsformulare liegen in der Bezirksbauernkammer auf.