BIO - Kontrollkostenzuschuss AMA-Gütesiegel-Erdäpfel - Kontrollkostenzuschuss
Wichtig ist, dass unmittelbar nach Abschluss des Kontrollvertrags oder nach dem Bewirtschafterwechsel, aber jedenfalls vor der ersten Kontrolle, ein Förderantrag gestellt wird. Ergänzend dazu muss jedes Jahr ein Zahlungsantrag gestellt werden. Die Auszahlung wird für maximal fünf Jahre gewährt.
Über dieselbe Fördermaßnahme können Betriebe mit AMA-Gütesiegel-Speiseerdäpfel, auch einen Kontrollkostenzuschuss beantragen. Hier ist auch vor der ersten Kontrolle ein Förderantrag zu stellen und nach Genehmigung jährlich ein Zahlungsantrag.
Der Förderantrag (LE-Maßnahme 77-01) ist über die digitale Förderplattform (DFP) AMA DFP Home mit der ID Austria durch den Bewirtschafter selbsttätig einzureichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksbauernkammer.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksbauernkammer.