„Aktionsplan Schwanzkupieren“ - Erinnerung an Fristeinhaltung
Seit Ende März 2024 sind alle Schweinehalter:innen in Österreich verpflichtet, eine elektronische "Tierhaltererklärung" im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) jährlich abzugeben. Diese Erklärung gilt unabhängig davon - ob kupierte oder unkupierte Schweine gehalten werden - sie muss jährlich erneuert werden.
Ausnahmen: Für Kleinstbetriebe bis 10 Schweine gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, die Tierhalterklärung in Papierform am Betrieb aufliegen zu lassen - eine Onlineerfassung im VIS ist nicht notwendig.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der LK-NÖ unter folgendem Link abrufbar: