Zweite AMA-Auszahlung für Antragsjahr 2023
ÖPUL – Nachberechnung:
- ÖPUL-Restzahlung in Höhe von 25 %
- Prämie für punktförmige Landschaftselemente zu 100 %
- Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst
2023 – 100 %
- Nachzahlung zu den bereits im Dezember ausgezahlten Ökoregelungsmaßnahmen (Begrünung von
Ackerflächen – System Immergrün, Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen sowie Tierwohl-Weide), da die
Prämiensätze innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel (Prämien-bänder) angehoben wurden.
- Berichtigung von Berechnungsfehlern der Auszahlung im Dezember 2023
- eingearbeitete Korrekturen und Einsprüche
- Prämie für punktförmige Landschaftselemente zu 100 %
- Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst
2023 – 100 %
- Nachzahlung zu den bereits im Dezember ausgezahlten Ökoregelungsmaßnahmen (Begrünung von
Ackerflächen – System Immergrün, Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen sowie Tierwohl-Weide), da die
Prämiensätze innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel (Prämien-bänder) angehoben wurden.
- Berichtigung von Berechnungsfehlern der Auszahlung im Dezember 2023
- eingearbeitete Korrekturen und Einsprüche
Direktzahlungen - Nachberechnung
Es erfolgte die Auszahlung der Nachberechnung der Direktzahlungen 2023 mit Versand des dazugehörigen Bescheides (nur wenige Betriebe betroffen).
Überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse die zur Versendung gebrachten Bescheide und Mitteilungen und bringen Sie bei Unrichtigkeiten eine Beschwerde/Berufung innerhalb der vorgegeben Frist ein!
Erstmalig „Vertrag kommt nicht zustande“
Bei einigen Betrieben werden im Zuge der 2. ÖPUL-Mitteilung für das Antragsjahr 2023 beantragte Maßnahmen erstmalig als nicht gültig ausgewiesen (Text: „Der Vertrag kommt nicht zustande“), weil zB Voraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen für die jeweilige Maßnahme nicht erfüllt wurden.
In unseren Bezirken ist die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ (zB bei Abmeldung der gesamten Begrünungsflächen im MFA2023 aufgrund des Flächenmonitorings) am ehesten betroffen.
Betriebe, die 2024 weiterhin an der Maßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“ teilnehmen möchten, würden auch für das Antragsjahr 2024 keine Prämie erhalten, da keine fristgerechte Anmeldung für den Mehrfachantrag 2024 bis spätestens am 31. Dezember 2023 vorgenommen werden konnte.
Diese Betriebe können daher binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2024 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme vornehmen. Zusätzlich ist ein gesondertes schriftliches Ersuchen zu übermitteln, damit die verspätete Maßnahmenanmeldung 2024 als fristgerecht anerkannt werden kann. Im Ersuchen ist darzulegen, dass man alle Auflagen nach wie vor einhält und erst aus der 2. Mitteilung die Nicht-Teilnahme erkannt hat.
Dieses Ersuchen ist online in eAMA über das Register Eingaben -> andere Eingaben -> Nachricht allgemein -> ÖPUL zu erfassen.
Die Bezirksbauernkammern stehen Ihnen mit vorheriger Terminvereinbarung für Korrekturen, schriftliche Ersuchen, Beschwerden bzw. Einsprüche oder bei Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung gerne zur Verfügung.
BBK Hollabrunn:Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Dipl.-Ing. Siegfried Jäger, Tel. 05 0259 40851
Erstmalig „Vertrag kommt nicht zustande“
Bei einigen Betrieben werden im Zuge der 2. ÖPUL-Mitteilung für das Antragsjahr 2023 beantragte Maßnahmen erstmalig als nicht gültig ausgewiesen (Text: „Der Vertrag kommt nicht zustande“), weil zB Voraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen für die jeweilige Maßnahme nicht erfüllt wurden.
In unseren Bezirken ist die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ (zB bei Abmeldung der gesamten Begrünungsflächen im MFA2023 aufgrund des Flächenmonitorings) am ehesten betroffen.
Betriebe, die 2024 weiterhin an der Maßnahme „Zwischenfruchtbegrünung“ teilnehmen möchten, würden auch für das Antragsjahr 2024 keine Prämie erhalten, da keine fristgerechte Anmeldung für den Mehrfachantrag 2024 bis spätestens am 31. Dezember 2023 vorgenommen werden konnte.
Diese Betriebe können daher binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2024 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme vornehmen. Zusätzlich ist ein gesondertes schriftliches Ersuchen zu übermitteln, damit die verspätete Maßnahmenanmeldung 2024 als fristgerecht anerkannt werden kann. Im Ersuchen ist darzulegen, dass man alle Auflagen nach wie vor einhält und erst aus der 2. Mitteilung die Nicht-Teilnahme erkannt hat.
Dieses Ersuchen ist online in eAMA über das Register Eingaben -> andere Eingaben -> Nachricht allgemein -> ÖPUL zu erfassen.
Die Bezirksbauernkammern stehen Ihnen mit vorheriger Terminvereinbarung für Korrekturen, schriftliche Ersuchen, Beschwerden bzw. Einsprüche oder bei Beratungsbedarf hinsichtlich korrekter Auszahlung gerne zur Verfügung.
BBK Hollabrunn:Ing. Hermann Dommaier-Bachl, Tel. 05 0259 40621
BBK Korneuburg: Dipl.-Ing. Siegfried Jäger, Tel. 05 0259 40851