GLÖZ 8
Im Zeitraum von 20. Februar bis 31. August ist es nicht zulässig, Hecken und Bäume zu schneiden bzw. auf Stock zu setzen. Dieses Verbot bezieht sich auf die Brut- und Nistzeit der Vögel. Der Pflegeschnitt von Obstbäumen darf durchgeführt werden.
Somit ist seit 1. September bis 19. Februar die Pflege von Bäumen und Büschen auf Feldrändern wieder möglich.
Somit ist seit 1. September bis 19. Februar die Pflege von Bäumen und Büschen auf Feldrändern wieder möglich.