Güterbeförderung in der Landwirtschaft – gesetzliche Bestimmungen
Dies betrifft beispielsweise die Verwahrung und Sicherung der Ladung, die seitliche Überladung bei Wirtschaftsfuhren, die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen, das Fahren mit überbreiten Maschinen und Geräten, die Verunreinigung von Straßen und Geschwindigkeitsbeschränkungen.
rundsätzlich ist die Ladung auf dem Fahrzeug so zu verwahren, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Die Ladung muss nach dem Beladen so verstaut und gesichert werden, dass sie den auftretenden Kräften auch in extremen Fahrsituationen standhalten kann, dh dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem abrupten Ausweichmanöver nicht vom Anhänger fallen darf.
Beachten Sie – trotz des herrschenden Zeitdrucks in der Erntezeit – in Ihrem eigenen Interesse die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
rundsätzlich ist die Ladung auf dem Fahrzeug so zu verwahren, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Die Ladung muss nach dem Beladen so verstaut und gesichert werden, dass sie den auftretenden Kräften auch in extremen Fahrsituationen standhalten kann, dh dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem abrupten Ausweichmanöver nicht vom Anhänger fallen darf.
Beachten Sie – trotz des herrschenden Zeitdrucks in der Erntezeit – in Ihrem eigenen Interesse die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.