Legal und sicher auf den Straßen unterwegs
Fahren mit Anbaugeräten:
Bei Anbaugeräten stellt meist die Überbreite das größte Problem beim Transport auf der Straße dar. Bis zu einer Breite von 2,55 Meter darf mit Bauartgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges gefahren werden, außer das Anbaugerät überragt den Traktor seitlich um mehr als 20 cm.
Ab wann darf nur mehr mit 25 km/h gefahren werden:
- wenn das Anbaugerät die Zugmaschine seitlich um mehr als 20 cm überragt (Vorsicht speziell bei Schmalspurtraktoren)
- wenn die Zugmaschine die Breite von 2,55 Meter durch Zwillingsbereifung überschreitet
- wenn das Anbaugerät die Breite von 2,55 Meter überschreitet
Überschreitet das Anbaugerät die Arbeitsbreite von 3 Meter, darf bis zu einer Außenbreite von 3,30 Meter nur mit folgenden Einschränkungen gefahren werden:
Über 3,30 Meter Außenbreite muss bei der Behörde um eine eingeschränkte Zulassung (= Routengenehmigung) angesucht werden.
- Fahrten nur bei Tageslicht (= Nachtfahrverbot) und guter Sicht
- auf engen Straßen (unter 5 Meter Breite) nur mit Begleitfahrzeug
- auf kurvenreichen Strecken (Verkehrsschild Doppelkurve mit Längenangabe) nur mit Begleit-fahrzeug
Über 3,30 Meter Außenbreite muss bei der Behörde um eine eingeschränkte Zulassung (= Routengenehmigung) angesucht werden.
Gewichtsbelastung:
Beim Anbau von Dreipunktgeräten ist das höchstzulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine, die höchstzulässige Hinterachsbelastung und die Tragfähigkeit der Reifen zu beachten. Weiters muss mindestens 20% des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges auf der Vorderachse verbleiben, um die Lenkfähigkeit des Traktors zu gewährleisten.
Kennzeichnung:
Überragt das Anbaugerät die Zugmaschine, so sind vorne und hinten reflektierende Warnmarkierun-gen anzubringen. Ab einem Überstand des Anbaugerätes von 1,5 Meter nach vorne oder hinten sind eine Langgutfuhrtafel oder zwei reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Wird die Beleuchtung und der Blinker des Zugfahrzeuges durch das Gerät verdeckt, so ist eine Ersatzbeleuchtung auch bei Tag anzubringen. Weiters ist eine Zusatzbeleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorgeschrieben, wenn das Gerät mehr als 40 cm über die Beleuchtung des Zugfahrzeuges hinaus-ragt. Bei einer Gesamtlänge des Gespannes aus Traktor und Anbaugerät von mehr als 6 Metern sind seitlich orange Rückstrahler (Katzenaugen) zu montieren. Ab einer Außenbreite von 2,60 Meter oder einem Geräteüberstand von 2,50 Meter nach vorne oder hinten ist es erlaubt ein gelbrotes Drehlicht zu verwenden.
Es gibt noch zahlreiche weitere Bestimmungen, die im landwirtschaftlichen Verkehr auf öffentlichen Straßen eingehalten werden müssen. Speziell das Fahren mit Anhängern, selbstfahrenden Ar-beitsmaschinen oder gezogenen auswechselbaren Geräten unterliegt strengen Regelungen.
Es gibt noch zahlreiche weitere Bestimmungen, die im landwirtschaftlichen Verkehr auf öffentlichen Straßen eingehalten werden müssen. Speziell das Fahren mit Anhängern, selbstfahrenden Ar-beitsmaschinen oder gezogenen auswechselbaren Geräten unterliegt strengen Regelungen.
Technikcheck für Verkehrssicherheit:
Beim sogenannten „Technik-Check für Verkehrssicherheit“ kommt ein Berater aus dem Landtech-nikreferat auf den Betrieb und geht mit ihnen gemeinsam alle Maschinen und Geräte aus verkehrs-rechtlicher Sicht durch. Sie erhalten eine Checkliste Ihrer Maschinen, um sie dann entsprechend richtig ausrüsten zu können. Die Beratung kostet Sie inklusive Anfahrt 60 Euro. Anmeldung unter
05 0259 25302 oder landtechnik@lk-noe.at
05 0259 25302 oder landtechnik@lk-noe.at