Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün"
Jeder teilnehmende Betrieb muss mind. 85% seiner Ackerfläche begrünt haben. Werden für diese Begrünungsverpflichtung auch Zwischenfrüchte angelegt, welche über den Winter am Feld bleiben, dann ist Folgendes zu beachten:
- Anbau von mindestens 3 Mischungspartnern aus 2 Pflanzenfamilien bis spätestens 15. Oktober. Erfolgt der Anbau erst nach dem 20. September, dann sind zwingend winterharte Kultur(en) erforderlich (Reinsaat mit einer Kultur ist dann auch zulässig!).
- Mindestanlagedauer: 42 Tage
Häckseltermin bei ÖPUL - Begrünung
Bei der ÖPUL - Maßnahme „System Immergrün“ ist Häckseln, Mahd ohne Abtransport und Walzen bei über den Winter bestehen bleibenden Zwischenfrüchten erst nach dem 31. Oktober des jeweiligen Jahres zulässig.