Meldeverpflichtungen bei ÖPUL-Maßnahmen
„Naturschutz“ - Projekt Großtrappe:
Bis 30. September: Monitoringaufzeichnungen (Kultur, Anbau, Ernte, Zwischenfruchtbegrünung, Beobachtungen) sind unter www.naturschutzmonitoring.at zu erfassen. Sollten Sie Hilfe bei der elektronischen Eingabe benötigen, steht Ihnen die Bezirksbauernkammer Hollabrunn gerne zur Verfügung!
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“:
Bis 30. November: Spätestmögliche Bekanntgabe bodennah ausgebrachter bzw. separierter Menge an flüssigen Wirtschaftsdüngern inkl. Biogasgülle auf Acker- oder Grünlandflächen.
Hinweis: Nach einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK vor dem 30.11.) kann die im MFA beantragte m³-Menge nicht mehr reduziert werden. Eine Erhöhung der Menge wird auch nach einer VOK bis 30.11. akzeptiert.
Änderungen/Nachmeldungen sind in Form einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2024 selbsttätig oder mit Unterstützung der Bezirksbauernkammer durchzuführen.
Hinweis: Nach einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK vor dem 30.11.) kann die im MFA beantragte m³-Menge nicht mehr reduziert werden. Eine Erhöhung der Menge wird auch nach einer VOK bis 30.11. akzeptiert.
Änderungen/Nachmeldungen sind in Form einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2024 selbsttätig oder mit Unterstützung der Bezirksbauernkammer durchzuführen.